Teil eines Werkes 
Vierter Band (1810) Lehrbuch der Nazional-Oekonomie / von Julius Gr. v. Soden
Entstehung
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39. Die Nazional⸗Oekonomiſtiſche Produktif⸗Kraft der i

Nazional⸗Geſammtheit außert ſich I. in der Staats-⸗Verfaſſung, d. h. in der Organiſazion der Staats⸗Form, und Staats⸗Verwaltungs⸗ Form. f nueh II. in der Staats⸗Haushaltung; welche Staats⸗Geſetz⸗ gebung und Staats⸗Adminiſtrazion(Z. 4.) begreift; mnki und bey der Darſtellung dieſer Produktif⸗ Kraft hat die an, Nazional⸗Oekonomie groͤßtentheils nur ihre prohibi⸗ Jeber tife Geſetze geltend zu machen. Unter dieſe prohibitifen n l

Geſetze gehoͤrt es allerdings, daß ſie die Vermehrung des

r ſi Ur⸗Stoffs, auf Koſten einer andern Nazion, nicht durch

kand. Gewalt erzwingen darf, wohl aber gehoͤrt es in das tz di Gebiet ihrer Idealiſazion, daß eine Nazion den ihr m W entbehrlichen Ur⸗Stoff an diejenige Nazion ab⸗ 4 trete, die ihn bedarf(N. Oek. 1. Bd. Z. 41. S. 36.) l 40. ſ N, R Die Produktif⸗Kraft der Nazional⸗Glieder iſt der m vorzuͤgliche Gegenſtand ihrer indirekten poſitifen Geſetze. dich Hier zeichnet die Nazional⸗Oekonomie dem Nazional⸗Gliede uc die Vorſchriften, nach welchen jedes einzelne handeln muß, wenn allgemeine Genußvollkommenheit daraus reſultiren ſoll. Sie iſt alſo nicht die Wirthſchafts⸗Lehrerin des einzel⸗ nen Nazional⸗Glieds; ſie iſt die Lehrerin, wie jeder einzelne. V duf in der Nazion wirthſchaften muͤſſe, damit ſowohl er, als alle andere Nazional⸗Glieder die Genuß⸗ Vollkommenheit- m erlangen. Aunme 44. d Dieſe Produktif⸗Kraft der Nazional⸗Glieder iſt gan Ur⸗Produktif⸗Kraft, 39 induſtrielle, und 3 kommerzielle Produktif⸗Kraft. an Ahdo Der Zweck der Nazional⸗Oekonomie iſt: Vollkom⸗ L menheit des phyſiſchen, Genuſſes nach ethiſchen Grandſaͤtzen. V 9

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