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kenden Staats⸗Gewalt, deren Prinzip die Philoſophie ver⸗ mißt: denn ſie vermag kein andres, als ein rein ethiſches anzuerkennen; die Ethik nimmt aber in Abſicht des Begriffs von Gluͤck, keine praͤzeptife Vorſchriften auf; daher ſind dieſe ſelbſt der Nazional⸗Oekonomie fremd, die ſubjektiv und unbeſchadet ihrer Idealiſazion, nur prohibitife Geſetze enthaͤlt; und nur, wenn dieſe verletzt werden, mit praͤzeptifer Ge⸗ walt eintrit(N. Oek. 1. Bd. Z. 7. und 23.). 21.
Das Prinzip der Nazional⸗Oekonomie iſt rein ethiſch Sie ſetzt den Zuſtand der Civiliſazion voraus; alſo auch das allgemeine Streben nach Vollkommenheit. Dieſe ethiſche Vollkommenheit iſt aber ohne phyſiſche Genuß⸗Vollkommenheit nicht denkbar; denn die Kultur muß ohnehin, nach dem menſchlichen Organismus, den phyſiſchen Genuß ergreifen, und Mangel an dieſem Genuſſe entnervt die Seele, laͤhmt den Geiſt, indeß Genaß⸗Vollkommenheit die Gefuͤhle entfaltet, veredelt, die Geiſteskraft ſpannt, und der M enſchheit ihren Adel giebt, bewahrt, Lerhoht(N. Oek. 1. B. Z. 14. S. 14.).
22.
Das Prinzip der Nazional⸗ Dekonomfe iſt rechtlich: denn jener heitre Lebens⸗Genuß, jene reine Genuß⸗Vollkom⸗ menheit, die ihr Gegenſtand ſind, liegen in dem Begriffe des ſtaatsbuͤrgerlichen Vereins(3. 13.) und ohne ſie, deren Geſetze die ganze Staats⸗Haushaltung ehren muß, fehlt es auch dieſer, mithin allen ihren Zweigen, an einem Lechtlächen Prinzip(N. Oek. 1. Bd. Z. 16. S. 15.).
23.
Die Nazional⸗Oekonomie iſt weltbuͤrgerlich; denn ſie iſt die Philoſophie der geſammten Staats⸗ Lehre, alſo der Staats⸗ Formen, und der Staats⸗Haushaltung, welches auch immer die von den lokalen, oder temporellen Verhaͤltniſſen, alſo den relatif⸗ zufaͤlligen Umſtaͤnden,(denn abſolut zufaͤl⸗ lige erkennt die Nazional-Oekonomie nicht,) dem Staats⸗ Verein gegebene Form der Staats⸗Verwaltung, oder Staats⸗


