Teil eines Werkes 
Vierter Band (1810) Lehrbuch der Nazional-Oekonomie / von Julius Gr. v. Soden
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Naͤmlich: die Pflicht, die hoͤchſtmoͤgliche phyſiſche A Genuß⸗Vollkommenheit der groͤßtmoͤglichſten Zahl von Staats⸗

buͤrgern Nazionell(d. h. ohne Nachtheil des weltbuͤrger⸗ lichen Prinzips der Nazional⸗Oekonomie) zu befoͤrdern, und 3 dhr, das Recht, jede Stoͤrung des Strebens und des Errin⸗ i gens dieſer allgemeinen phyſiſchen Genuß⸗ Vollkommenheit 1 ſgen zu hindern. 15. d Die Staats⸗Haushaltungs⸗Kunde iſt nur der Inbegriff Vita der Regeln, nach welchen die Staats⸗Verwaltung die Rechte aüdid und Pflichten der Staats⸗Glieder in geſellſchaftlicher Bezie⸗ däün hung zu beſtimmen, und uͤber deren Bewahrung und Erfuͤl⸗ lung zu wachen hat(Z. 3.), ihr iſt alſo die Staats⸗Form A fremd. a Die Nazional⸗Oekonomie hingegen kann ſich nur in 14 3 einer ſolchen Staats⸗Form bewegen, welche ihrem Zwecke, e naͤmlich der Moͤglichkeit, fuͤr jedes einzelne Nazional⸗Glied die hoͤchſtmoͤgliche phyſiſche Genuß⸗ Vollkommenheit zu erlan⸗ rid gen, alſo ihren Geſetzen nicht widerſtrebt. In einer ſo gear⸗ ¹ teten Form liegt das, was ich die produktife Kraft der ſ Staats⸗Geſammtheit nenne(N. Oek. 1. B. S. 28. 3. B. Z. 447). 4 ſ Die Nazional⸗Oekonomie⸗Kunde iſt alſo die Philoſophie 6 der Staats⸗Formen, wie der Staats⸗Haushaltung. 1 1 16.' Die Staats⸗Haushaltungs⸗Kunde beſtimmt die Regeln ¹ der Behandlung eines angenommenen Staats, iſt alſo. ſtets ſubjektiv. Die Nazional⸗Oekonomie kennt keinen ein zelnen Staat. Sie will eine Staats⸗Form, in der ihr 8 Zweck erreichbar iſt; und, dieſen vorausgeſezt, will ſie den b Wohlſtand des geſellſchaftlichen Menſchen. Die Staats⸗Haushaltung in allen ihren Zweigen ge⸗ b bietet; die Nazional⸗Oekonomie enthaͤlt außer ihrem freyen b

Idealiſazions⸗Kreiſe keine direkte Gebote, ſondern nur direkte Verbote alles deſſen, was ihrem Zwecke,