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7. Güterbeſitzer, welche ihre Schäfereyen in Gebir⸗
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4. Da viele bereits von dem natürlichen Pockengift
angeſteckt waren, aber dennoch ohne Unterſchied geimpft wurden, ſo hatte man die überzeugende Freude, daß Schafe, die nach der Impfung den 6. bis 12. Tag natürlich blatterten, die Blattern nur meiſtens am Unterleib und an den nackten Schenkeltheilen bekamen, die Köpfe größten Theils frey behielten, und ſomit auch dieſe natürliche Krankheit leicht und ohne Gefahr überſtanden haben.
5. Wenn auch die wenigſten Schafe ordentliche mit
klarer wäſſerigter Feuchtigkeit angefüllte Blaſen oder Puſteln bekommen, ſo darf man doch um die Impfungsmaterie nicht beſorgt ſeyn; ſondern nur Schafe wählen, deren Puſteln vom 9. bis 10. Tage hochroth erhoben ſich zeigen, das obere Häut⸗ chen ablöſen, und dann mit der blutigen, jedoch klaren nicht eiternden Feuchtigkeit fortimpfen. Der Erfolg beweißt die beſte Wirkung.
6. Aus dieſen praktiſchen Beobachtungen iſt der faſt
zuverläßige Schluß zu machen, daß man Schaf⸗ heerden, die vor der Anſteckung nicht geſichert wer⸗ den können, durch die Impfung vor der Schafpo⸗ ckenkrankheit verwahren könne, beſonders wenn die nachfolgende Generation alljährlich fortgeimpft wer⸗ den konnte. Dieſes wird die Folgezeit lehren, ob das Schafpockengift wenigſtens auf 1 Jahr lang ſich wirkſam aufbewahren laſſe.
Doch iſt


