Teil eines Werkes 
3,1 (1811) Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst : mit illuminirten Kupfern ; Theil 1, Abth. 1
Entstehung
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230 Zweiter Abſchn. Von Anlage u. Conſtruct. ſolcher Gebaͤude,

Der Luftraum geht auch vom Fundamente bis nahe unter der Mauerlatte unun⸗ terbrochen in die Hoͤhe, weshalb außer den gedachten Pfeilern wegen des feſten Stan⸗ des der Mauer, auch noch eiſerne Anker, welche an beiden Enden Splinte haben, ſo vielfaͤltig angebracht ſind, wie aus den Zeichnungen durch die darin gezogenen Quer⸗ linien aa ꝛc. ſich ergiebt.

§. rro. Von der Ein jedes Magazin muß eine trockene und luftige, folglich eine moͤglichſt freie a cfgeidgen Lage haben, auch, wenn es ſeyn kann, mit ſeinen Fronten gegen Morgen und Abend Magazins. liegen, und ſo wohl durch, als um daſſelbe herum bequeme und freie Fahrten erlauben.

Sollte die Lage in Betreff der Weltgegenden bei einem Getreide⸗Magazin nicht anders, als gegen Mittag und Mitternacht gewaͤhlt werden koͤnnen, ſo ſind die Lu⸗ kenthuͤren von beſonderer Nothwendigkeit, indem alsdann die heißen Sonnenſtrahlen, welche die Kornwuͤrmer erzeugen, vermittelſt Zumachung der Luken an der Mittags⸗ ſeite abgehalten, und waͤhrend der Zeit die Luken an der Mitternachtsſeite geoͤffnet werden muͤſſen, um die kuͤhle Luft dem Getreide mitzutheilen. Da ferner aus Suͤden am ſeltenſten Regen kommt, ſo kann dann auch bei dem mehrſten Regenwetter durch Offenlaſſung der Luken an der Suͤdfronte Luft gegeben werden. Jedoch iſt die erſt gedachte Lage gegen Morgen und Abend vorzuziehen, weil an ſehr heißen Sommer⸗ tagen, wo wegen der Hitze an der Mittagsſeite die Lukenthuͤren verſchloſſen gehalten werden, der Luftzug von der andern Seite auch nur geringe ſeyn kann.

Kormnagazine auf Aemtern und Vorwerken muͤſſen nicht zu weit vom herr⸗ ſchaftlichen Wohnhauſe angelegt, jedoch auch nicht mit andern am wenigſten mit den, mit Feuerungen verſehenen Gebaͤuden in Verbindung geſetzt werden. Gut iſt es, wenn ſie vom Hausherrn aus ſeinen Zimmern uͤberſehen werden koͤnnen.

Große oder oͤffentliche Magazine und Salzſpeicher ſollten nie anders als an ſchiff⸗ baren Stroͤmen erbauet werden, um die Koſten der An- und Abfuhr zu erſparen. In ſolchem Falle muͤſſen ſie dann ſo nahe als moͤglich an den Strom geſetzt, und letz⸗ terer mit einer Schaͤlung verſehen werden, damit die Schiffe nahe am Magazin an legen, und vermittelſt einer, aus dem Dache hervor ragenden Winde die Guͤter ſo⸗ gleich ein- und ausgeladen, auch von und nach den verſchiedenen Boͤden unmittelbar geſchafft werden koͤnnen.

Oft erlaubt es aber der Strom nicht, daß die Schiffe jederzeit ſo nahe an das Ufer legen koͤnnen. Es muͤſſen alsdann vom Ufer bis in den fahrbaren Strom ſo ge nannte Ladebruͤcken angelegt werden, welche aus eingerammten Pfaͤhlen, mit Jochen, Balken und einer Bohlenbedeckung daruͤberbeſtehen.