Teil eines Werkes 
3,1 (1811) Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst : mit illuminirten Kupfern ; Theil 1, Abth. 1
Entstehung
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218 Zweiter Abſchn. Von Anlage u. Conſtruct. ſolcher Gebaͤude,

Auch iſt dahin zu ſehen, daß wenigſtens die obern Schichten des Fundaments aus moͤglichſt großen Quadern, oder behauenen Feld⸗ oder Kalkſteinen gearbei⸗ tet werden, damit ſolche von dem, unter den Unterzugsſtaͤnder zu legenden Steine, wenn nicht ſaͤmmtlich, doch groͤßtentheils gefaßt oder beruͤhrt werden. Die Unterzugs— ſtaͤnder ſelbſt werden auf die darunter zu legenden Sockeln, entweder vermittelſt eines, in die Mitte des Steins, etwa 3 Zoll tief gehenden Zapfens geſetzt, wie bereits Sei⸗ te 192(beim Schuppen) angewieſen worden, oder es wird erſt ein ſtarkes Bohlenſtuͤck auf den Sockel gelegt und in ſelbiges der Unterzugsſtaͤnder verzapft, welches noch vor⸗ zuͤglicher iſt.

Die Unterlegung eines Bohlenſtuͤcks unter den Unterzugsſtaͤnder iſt auch da noͤthig, wo bei kleinen oder unbedeutendern Magazinen, anſtatt des Sockels aus einem Stuͤcke Stein, nur eine bloße Untermauerung der Unterzugsſtaͤnder ſtatt finden ſollte.

Wenn wir nun auf das zuruͤck kommen, was Seite 206 wegen Unterwoͤlbung des unterſten Bodens in Magazinen geſagt worden; ſo iſt noch zu bemerken, daß, wenn kein ordentliches Souterrain darunter ſtatt findet, das Fundament unter jeden Unter⸗ zugsſtaͤnder ganz nach der gegebenen Anweiſung conſtruirt, iſolirt geſtellt werden kann. Wenn aber ein ordentliches Souterrain darunter angelegt werden ſoll, und die Fun⸗ damente der Unterzugsſtaͤnder nicht fuͤglich im Keller ſelbſt, ſondern erſt unter dem Kel⸗ lerpflaſter verbreitet oder doſſirend gemacht werden koͤnnen; ſo muͤſſen alsdann, und wenn das Magazin etwa vier bis ſechs Etagen hoch werden ſoll, dieſe Fundament⸗ pfeiler innerhalb des Souterrains wenigſtens 4Ʒ Fuß im Quadrat ſtark ſeyn, und es muͤſſen, ſo wohl Behufs der Kappen oder Kreuzgewoͤlbe zwiſchen denſelben, als auch zum feſtern Stande der Fundamentpfeiler von einem zum andern, Guͤrtboͤgen geſchlagen, auf keinen Fall aber muß ein Unterzugsſtaͤnder auf ein Gewoͤlbe oder Gurt⸗ bogen geſetzt werden.

Die Erfahrung, daß zuweilen einzelne Fundamentpfeiler ſolcher Gebaͤude den⸗ noch geſunken ſind, ungeachtet man bei Aufmauerung derſelben ſorgfaͤltig genug zu Werke gegangen war, muß in Abſicht des Baugrundes alle Vorſicht veranlaſſen, in— dem dadurch die Zerruͤttung des ganzen Gebaͤudes erfolgen kann. Sollte alſo der Baugrund nicht uͤberall unter den Unterzugsſtaͤndern von gleicher Feſtigkeit ſeyn, ſo iſt es ſehr vortheilhaft, außer der ſorgfaͤltigſten Gruͤndung derſelben, ſaͤmmtliche Funda—

mentpfeiler nahe unter dem Fußboden zuſammen zu woͤlben, wenn auch kein eigent— licher Keller darunter ſtatt finden ſollte..

Was ferner die Umfaſſungswaͤnde der Magazin-Gebaͤude betrifft, ſo mag im⸗

merhin von einigen Oekonomen und Baumeiſtern empfohlen werden, ſolche lieber von