Teil eines Werkes 
3,1 (1811) Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst : mit illuminirten Kupfern ; Theil 1, Abth. 1
Entstehung
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5 bei

mn ab⸗ vorfen ſchen⸗ wuͤrde. Grund⸗ daß die Haben

vteine gerade n der

der aber dern oͤhn⸗ zwei

auf ausgemauerten Brunnen. 5

bis drei Stockwerken, nach den hier ſchon vorhandenen Beiſpielen eine weitere nuͤtzliche Anwendung finden kann, bis eine laͤngere Erfahrung groͤßere Fort⸗ ſchritte ſichert.

Eine Hauptbedingung wird aber immer bleiben, daß dieſe Gruͤndung nicht anders, als unter den Augen eines thaͤtigen, und auf die ſolide Ausfuͤh⸗ rung unablaͤſſig wachenden Mannes geſchehen muß.

Ein Koſtenuͤberſchlag wuͤrde, wegen des Unterſchiedes der Materialien⸗ Preiſe und des Arbeitslohns, auch wegen der verſchiedenen Local⸗Umſtaͤnde, doch fuͤr andere Oerter und Bauſtellen nichts beſtimmtes an die Hand geben; jedoch iſt zu bemerken, daß, im Ganzen genommen, ein auf geſenkten Brun⸗ nenpfeilern aufgefuͤhrtes Fundament etwa nur ein Drittel derjenigen Koſten

erfordert, welche eine, durchaus bis auf den feſten Grund herabgehende Grund⸗

mauer koſten wuͤrde. Welcher Gewinn iſt es aber nicht auch fuͤr das allge⸗ meine Beſte, daß jene Conſtruction kein Holz erfordert, ſtatt daß zu einer Pilotage eine Menge der ſtaͤrkſten und laͤngſten Baͤume erforderlich iſt!

Ag

Von den Feldſtein⸗Arbeiten.

§. 3..

Der Feldſtein, ein von Witterung und Atmoſphaͤre nicht zu zerſtoͤrendes Ma⸗ terial, verdient beim Bauweſen eine vorzuͤgliche Beachtung. Schon unſere fruͤhern Vorfahren erkannten nicht nur den Werth dieſes Bau⸗Materials, um daraus ihre, der Zerſtoͤrbarkeit trotzenden Hauptgebaͤude aufzufuͤhren, ſondern ſie verſtanden auch die Kunſt der weitern Bearbeitung deſſelben in einem ſo hohen Grade, daß wir noch jetzt oft uͤber die faſt unglaubliche Muͤhſamkeit der davon verfertigten, auf uns gekommenen Kunſtwerke erſtaunen. Freilich war es, wie in ſo vielen Stuͤcken, auch darin anders als jetzt, daß man naͤhm⸗ lich die Laͤnge der Zeit zur Ausfuͤhrung ſolcher Bauwerke nicht ſo aͤngſtlich berechnete, und daß beſonders der, noch nicht ſo allgemein uͤberhand genom⸗ mene Luxus erlaubte, mehr Zeit, Muͤhe und Koſten auf die Ausfuͤhrung eini⸗ ger, den folgenden Jahrhunderten zu uͤberliefernden, oͤffentlichen Gebaͤude zu