Teil eines Werkes 
2 (1798) Handbuch der Land-Bau-Kunst, vorzüglich in Rücksicht auf die Construction der Wohn- und Wirthschafts-Gebäude für angehende Cameral-Baumeister und Oeconomen. 2
Entstehung
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14 Erſter Abſchnitt.

Anm. Noch mehr iſt bei den horizontalen Hoͤlzern dahin zu ſehen, daß ſie nicht zu weit frey liegen, wenn andere Hoͤlzer darauf ruhen, welche von erſteren unterſtuͤtzt werden ſollen, z. b. die Unterzuͤge ab unter die Balken.

Aus der Vernachlaͤßigung der gehoͤrigen unterſtuͤtzung der Unterzuͤge, wenn nemlich die Stiele dabei zu weit aus einander geſtellt werden, entſtehet mehrentheils die ſo vielfaͤltige Verſackung der Balkenlagen und des ganzen ubrigen Zimmerverbandes eines Gebaͤudes.

Einige pflegen die Wechſel wegzulaſſen, ſo daß die Stichbalken nach Fig. 9. A. hinten frey bleiben, welches aber nicht taugt; noch weniger kann es gut geheißen werden, die Sparren bloß auf das Rahmſtuͤck der Wand, nach der Zimmermannsſprache aufzuklauen wie Fig. 9. B. Man ſieht leicht ein, daß dadurch die Waͤnde durch die Sparren herauswaͤrts geſchoben werden.

Die zwey Balken uͤber die gewoͤhnlich 15 Fuß breite Dreſchdiele oder den Scheunenflur, werden nicht durchſchnitten, damit die Leute beim Abladen des untergefahrnen Getreides darauf ſtehen koͤnnen, Fig. 8. A, zuweilen ſind ſie jedoch auch in der Mitte ausgetrumpft*), Fig. 8. D.

*) An einigen Orten werden die Scheunen⸗Flure der Laͤnge nach in die Mitte, auch wohl vorlaͤngſt an der Vorderwand, und nicht in der Breite der Scheunen, angebracht; erſte⸗ res erfordert ſehr tiefe Gebaͤude und folglich ſehr lange Balken; bei letztgedachter Bau⸗ art wird aber der Verband nach der Tiefe des Gebaͤudes gaͤnzlich aufgehoben, indem die lange Vorderwand durch nichts als durch die aufgekaͤmmte Balken, hoͤchſtens durch Anker⸗ ſchwellen gehalten wird; dergleichen Scheunen koͤnnen ſehr leicht vom Sturmwind um⸗ geworfen werden, weshalb der Baumeiſter dieſe Einrichtung der Scheunen, ob ſie gleich an einigen Landwirthen ihre Vertheidiger findet, nicht billigen kann.

H. 4.

In dem vorherigen iſt gezeigt worden, wie die Giebelbalken, und dieje⸗ Danſdaibe nigen, welche auf die Queerſcheidewaͤnde zu liegen kommen, bei Gebaͤuden mit lagen bei geraden Giebeln, ihre beſtimmte Lage erhalten, und daß die dazwiſchen liegen⸗ ganzen und de Balken ſich nach dem Windelboden und der Eindeckung, oder nach der die⸗

bauend, ſerhalb noͤthigen Entfernung der Sparren von einander, richten muͤſſen. chern. Wenn aber ein Dach Fig. 10 A mit ganzen oder Fig. 10 B mit halben Walmen verſehen werden ſoll, ſo muͤſſen in jedem Fall noch zwei Bal⸗ ken ihre genau beſtimmte Lage erhalten, nemlich diejenigen unter ab und cd, worauf dasjenige Dachgeſparre ſtehet, an welches die ganzen oder die halben

Walme anfallen. Anm. Was ganze und halbe Walmdaͤcher ſind, iſt ſchon im erſten Theil erklaͤrt worden.

Den Daͤchern giebt man gemeiniglich die halbe Tiefe oder Breite des Gebaͤudes zur Hoͤhe; ſoll nun, wie es eigentlich ſeyn muß, der Abhang des Daches auf den Walmſeiten, dem der langen Dachflaͤche gleich werden, ſo iſt