Teil eines Werkes 
Erster Theil (1802)
Entstehung
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es iſt auc< leicht einzuſehen, daß bei der Verpachtung einzelner Vorwerker und vollends einzelner Pertinen: zien, zZ. B. Brauereien, dig bei der Landwirthſchaft ſo ſehr bedeutenden BVortheile der Combination, der gegenſeitigen Aushülfe und Uebertragung der ver- ſchiedenen Wirthſch<aſtszweige, größtentheils oder ganz verloren gehen müſſen. Die an und für ſich hier- durc verurſachte geringere Cultur iſt ein allgemeiner Verluſt für den Stgat, und ein beſonderer unmittel- barer Verluſt für die Domainencaſſe, weil, der Na» fur der Sache nam, combinirte Pertinenzien mehc tragen können, und die Pächter derſelben ſicherer, auc<4 mehrere vortheilhafte Nebenbedingungen einzur gehen, und ſim bei einem Misjahr eher zu halten im Stande ſind, als kleine Pächter, denen außerdem aum; mehr Wohngebäude gehalten werden müſſen. (Man wende nicht ein, daß dem Staat an mehreren Fleinen, nach ihrer Art bemittelten Familien mehr ges legen ſeyn muß, als an wenigern größern wohlha- benden.=- Dieſer Zwe wird durch Zeitverpach- tungen ſchwerliM erreicht, ſondern ſegt Eigenthum voraus. Davon unten ein Mehreres.)

Wenn die größeren und Generalpac<hten daher 'den Borzug verdienen, ſo muß man doh ihren zu großen Umfang auch ſorgfältig vermeiden. GEobald ein Generalpädter ſeine Pachtung ni<t mehr ſelbſt ganz überſehen Fann, und gleichſam mehrere ver- jHiedene, nicht eben in nothwendiger oder vortheil- hafter Berbindung ſtehende Wirthſchaften in einer Pächtung vorhanden ſind; ſobald wegen der Berſchie-

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