Teil eines Werkes 
Erster Theil (1802)
Entstehung
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und Aufopferungen damit verknüpft ſind-.auf das Pachtgebot nothwendigen Einfluß haben zu möüſſen, und es. ſcheint der Ordnung gemäßec zu ſeyn, lieber ein höheres Pachtgeld zu nehmen, und zur Beſtrei- tung ſolcher Laſten und Ausgaben beſondere Fonds zu bilden, welches denn auch bei Bau*und Reiniſ- ſionsfoſten im Großen Statt" finde. In Anſehung baarer Zahlungen«Ffömmt dieſes indeſſen auf eines heraus, und was andere Verbindlichkeiten, die in irgend einer, aud) mit einiger baaren Auglage beſte henden Bemühung und Borſorge beſtehen, betrifft, ſo daß dergleichen Gaden

gewöhnlie< von dem Nugnießer des Guts in der

tritt die Erwägung hinzu,

Kürze gelegentlich. und nebenher mit dem. geringſten Theil des Zeit- und Geldaufwandes gemacht werden Fönnen, deſſen eine öffentliche Behörde dazu bedürfen

wnrde.

Daß ferner Eleine und mitfelmäßige Unglüdsfälle von dem: Pächter ohne Vergütung übertragen wex-

den, iſt billig, weil er allein den Gewinn. von Glücs- fällen ziehet.== Daß er die Unterthanen temporell zu unterſtüßen vinculirt iſt, erſpart dex Behörde mande Weitläuftigfeit, ohne dem Pächter eben ſehr läſtig zu werden, Erſtattung der ohne ſein Verſchulden inexigibel ge- wordenen Borſchüſſe ſorgt, und bei allgemeinen Un- glü&sfällen zufritt. Alles dies rechtfertigt die Neben» verbindlic<hfeiten, deren Werth für den verpahtenden

Theil bei weitem größer, als dig Laſt für den pah:

fenden Theil. iſt.== nur muß man darinnen auß

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