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Durch Anwendung der Logarıthmen(rergl. Busse
am angeführten Orte) erhält man hieraus: b— 3154577.-- Rubel.
Hierzu die Kosten des een notbwendigen Un- terhalts, die-wir auf 100 Rubel anschlagen wollen, addirt, giebt die ganze jährliche Rente, welche der Eigenthümer eines Kunstkapirals unter den oben an- geführten Umständen mit Recht erwarten kann,
m Rubel:
Es bedarf keiner Bemerkung, dals eine Rechnung
dieser Art nach allerStrenge niemals in der Wirklich-
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keit ihre Anwendung finder, da zufällige Umst nde, die nicht mit der erforderlichen Genauigkeit in An- schlag gebracht werden können, jederzeit ihre Wir- kung äußern, um die jährliche Rente eines Künst- lers bald zu erhöhen, bald zu erniedrigen. Aber nichts desto weniger enthält jene Rechnung die Data, nach welchen im natürlichen Zustande der Dinge ver-
er und billiger Weise sich der Gewinn eines
Künsıl ers richten muls, und nach welchen im Grunde
ein jeder Künstler seine Forderungen ans Publikum
abmifst, auch wenn er sich, wie dies gewöhnlich Fall zu seyn pflegt, derselben nicht deutlich be- wußst ist. Zugleich giebt uns jene Rechnung eine an- schauliche Vorstellung, warum in Gesellschaften, die noch im Fortschreiten ger und an Kapitalien n 3
arm sind, und bey denen folglich ein koben Zins
Statt findet($. 108.), die Gewinne der Künstler viel
ne 3 höher ausfallen müssen, als in solchen, wo‘der ent- gegengesetzte Fallist. Man vergleiche in dieser Hın- sicht den nordamerikanischen Freistaat und Rulsland
mit England, Deutschland, Holland u, s. w.
S. 129.
Eben dasselbe, was in Ansehung der sicer Be Rente vom Kunstkapital gilt, gilt auch See: Ansehung des Arb eitsgedinges($.73-). gedinz So lange noch kein Geld im Gebrauche war, war die Bestimmung des Arbeitsgedin- ges äulserst unsicher. Gesetzt, der natür-
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