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bewaͤſſerung pro Morgen gewaͤhrte, wird laͤngere Zeit beduͤrfen, das darauf geopferte Meliorationscapital wieder zu bringen und mag auch daſſelbe nicht eine ſolche Hoͤhe erſteigen, ſo kann doch niemals, wie vielleicht Mancher irrig glaubt, in letzterm Falle in demſelben Verhaͤltniß als in erſterm die Bodenrente durch Bewaͤſſerung geſteigert werden; deshalb wer Anlegung von Bewaͤſſerungswieſen beabſichtigt, fange bei den ſchlech⸗ teſten Wieſen an.
B) Koſtenveranſchlagung einer Melioration durch natürliche Bewäſſerung.
§. 127.
Hier gilt es einer andern Hauptfrage, als im vorhergehenden Paragraph; obgleich hier, wie bei allen landwirthſchaftlichen Arbeiten, das Tagelohn einen Hauptgegenſtand des mehr oder we⸗ niger Betrags der Koſten ausmacht, ſo kann doch weniger Ruͤck⸗ ſicht darauf genommen werden, weil ſich bei dieſem Bau die meiſten einzelnen Arbeiten nach den nachfolgenden§§. an die Arbeiter veraccordiren laſſen, beſonders wenn die noch zu erwaͤhnende Hauptfrage nicht beruͤckſichtigt zu werden braucht: Ob naͤmlich theilweis Planirarbeiten, d. h. bedeutende Ab⸗ und Auftragungen noͤthig ſind?
Nie duͤrfen beim natuͤrlichen Wieſenbau die Planirarbeiten pro ORuthe hoͤher, als 1 ½ gGr. zu ſtehen kommen, oder der Mann taͤglich weniger als 4 ½ ORuthen anfertigen, wornach bei 6 gGr. Tagelohn der Magd. Morgen 10 Thlr. koſtet. Betraͤgt der Aufwand der Planirarbeit mehr als 10 Thlr., ſo iſt es vortheilhafter, kunſtgerecht zu bauen, weil dann durchs doppelte Anlagecapital mindeſtens dreifache Zinſen erwachſen.
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