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Drittes Kapitel. 9
2. mehrere Arten, von Dingen, welche alle Eigenſchaften ge— meinſchaftlich, alſo in Verwandſchaft, aber in verſchiedenen Vielheitsverhaͤltniſſen beſitzen, heißen ein Geſchlecht;
3. mehrere Geſchlechter, welche nur einige Eigenſchaften mit ein—
ander gemein, alle uͤbrigen aber nicht mit einander gemein
haben, machen eine Gattung aus;
mehrere verſchiedene Geſchlechter koͤnnen mit einander etwas
gemein haben, was andere Geſchlechter nicht mit ihnen thei—
len. In dieſem Falle nennt man eine Zuſammenſtellung mehrerer Geſchlechter eine Ordnung. 2, 3 und 4 enthalten alſo gemiſchte Eintheilungen.
dieſe fortlaufenden Sonderungen und Vereinigungen laſſen
ſich theils qualitativ, theils quantitativ, bis ins Unendliche
fortgeſetzt denken. Die Sprache iſt nur zur Bezeichnung einer jeden zu arm.
6. Mehrere Ordnungen, welche ohne Ausnahme einer einzigen
etwas mit einander gemein haben, machen ein Naturreich aus.
8.
◻ν 5
§. 8. Begriff von Thierart. Thiere, welche einerlei Koͤrperbau, Lebensart, Fortpflanzung, Entwickelungs- und Lebens⸗ dauer mit einander gemein haben, machen eine Art aus.
§. 9. Begriff von Thierraſſe. Wenn mehrere Thiere von einerlei Art in Hinſicht ihrer koͤrperlichen Geſtalt, ihrer Theil— verhaͤltniße, Groͤße und aͤußeren Bedeckung mehr, als andere der— ſelben Art uͤbereinſtimmen, ſo entſtehen Unterarten, welche bei Thieren Raſſen(Schlag) genannt werden, ſobald ſie ſich in ihren Eigenthuͤmlichkeiten fortpflanzen.—
§. 10. Methode der Natureforſcher Thiere zu un⸗ terſcheiden. Unter Thiere von einerlei Art kommt aber nicht eins mit dem andern vollkommen uͤberein. So wie vom Koͤrper gilt dies auch von den Haaren.
Um dies einzuſehen, wird man ſchon an der Betrachtung der Unmoͤglichkeit einer einzigen Bedingung genug haben, naͤmlich der Unmoͤglichkeit der gleichmaͤßigen Unterhaltung der Kraͤfte bei allem das da waͤchſt. Daher ſondert man diejenigen die ſich in ihren Eigenſchaften am naͤchſten ſtehen, zuſammen, und ſo bekoͤmmt man fuͤr eine jede der beſondern Arten einen gewiſſen Spielraum innerhalb beſtimmter Graͤnzen.


