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Fragmentarische Nachrichten über die landwirthschaftlichen Verhältnisse der Rittergüter Sahlis, Rüdigsdorf und Neuhof, nebst Zubehörungen / [von Wilhelm Crusius]
Entstehung
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ſorgt und die Arbeiten mit ihnen verrichtet. Zur Abwartung ſaͤmmtlicher Ochſen ſind vier Knechte angeſtellt, die aber, da ſie nur mit vier Paaren arbeiten koͤnnen, zur Leitung der uͤbri gen Ochſengeſpanne bei ihrer Arbeit Tagloͤhner zur Unter ſtuͤtzung erhalten. Ueber das zur Abwartung des Rind- und Schweinviehs gehaltene Geſinde ſ. weiterhin, wo von der Zucht und Haltung dieſes Viehs uͤberhaupt die Rede iſt. Hier ſei nur Folgendes bemerkt:

Saͤmmtliches Geſinde erhaͤlt Bekoͤſtigung und feſten Lohn. Brot wird nach Gewicht gegeben, ebenſo Zukoſt. Das Fruͤh ſtuͤk beſteht aus einer Suppe von Mehl, Milch und Brot; das Mittagseſſen ebenfalls aus einer Suppe und einem Ge⸗ muͤſe, wozu zweimal in der Woche Fleiſch gegeben wird; das Abendeſſen aus Suppe, Karroffeln ꝛc. An Sonn- und Feier⸗ tagen wird Mittags und Abends Fleiſch entweder mit Gemuͤſe oder mit Salat gereicht. Der Lohn wird vierteljaͤhrig ſtei gend gezahlt, ſo daß ein Pferdeknecht, der cirea 30 Thlr. Lohn erhaͤlt, im erſten Vierteljahr 5 Thlr., im zweiten 7 Thlr., im dritten 8 Thlr. und im letzten 10 Thlr. erhaͤlt. Ein Ochſen knecht bekommt 20 24 Thlr., eine Magd 1820 Thlr. jaͤhr⸗ lich. Fuͤr die Knechte beſteht eine Kaſſe, die folgende Ein⸗ nahmen hat: 1) einen Theil der Trinkgelder, die von den Wir⸗ then fuͤr das ihnen zugefahrene Bier gegeben werden, und 2) die Strafgelder, die wegen Ordnungswidrigkeiten von den Knechten zu entrichten ſind. Es iſt naͤmlich die Einrichtung ge troffen worden, daß Strafen von 110 Ngr. gezahlt werden bei Uebertretungen der Knechteinſtruction, die im Weſentlichen folgende Forderungen ſtellt: Bei dem Fuͤttern, Putzen ꝛc. vor⸗ ſchriftsmaͤßig zu verfahren; ohne Erlaubniß nicht wegzugehen; Geraͤthe und dergl. nach Gebrauch an ihren beſtimmten Ort zu bringen u. ſ. w. Aus der obenerwaͤhnten Kaſſe nun erhaͤlt jeder Knecht vierteljaͤhrig das, was nach Abzug der verwirkten