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Anleitung zum praktischen Wiesenbau : mit besonderer Berücksichtigung des Zustandes und der Bedürfnisse der norddeutschen Wiesenwirthschaft / entworfen von Alexander von Lengerke
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Mit jeder Quadratruthe, womit die Fläche wächſt, nehmen ſie al⸗ ſo um ½% zu, wornach ſich die Tabelle für jede Zahl leicht ausfüllen läßt.

Die Werbungskoſten für 1 Hoffuder Heu betragen auf dem zum Standpunct genommenen Gute 1 Rthlr. ½ ßl. Hiervon betragen die Koſten des Einfahrens, welche in der Regel nicht mit der Größe der Wieſen, ſondern bloß mit der Quantität Heu im Verhältniß ſte⸗ hen, 18 ½ ßl.; die Koſten des Mähens und des Heuens, welche mit der Fläche ſich andern, ſind alſo 1 Rthlr. ½ ßl. 18% ßl.= 30 fl.

Der Theil der Adminiſtrationskoſten und der andern allgemeinen Culturkoſten, welcher mit der Quantität Arbeit wächſt und damit im Verhältniß ſteht, beträgt 24 pCt. der Arbeitskoſten; dieß macht für 30 ßl. noch 7,2 ßl., zuſammen alſo 37% ßl.

Die Wieſen dieſes Gutes ſind im Durchſchnitt zu 133 Q. Ruthen auf 1 Bauernfuder Heu bonitirt.

Rechnet man ein Bauernfuder gleich ¼ Hoffuder, ſo betragen auf dieſem Gute für ein Bauernfuder Heu:

1. Die Werbungskoſten 37 1 ßl.= 28 ßl.

2. Der reine Ertragswerth 2 Thlr. 31 ßl.= 1 Thlr. 47 ßl.

3. Der Ertragswerth und die Koſten des Mähens und Heuens

zuſammen 2 Rthlr. 27 ßl.

Wenn die Koſten des Mähens und Heuens auf Wieſen zu 133 O. Ruthen bonitirt pr. Fuder 28 ßl. betragen, ſo macht dieß für die Wieſen zu 100 Q. Ruthen bonitirt 24 ⁄23, ßl., oder mit Weglaſſung

33 des Bruches 23 ßl.; denn 1+ 206= 28 ßl.

oder 233= 5600 gibt für 1 24 ⁄⁄33 ßl. Hieraus entſteht nun folgende Tabelle: