XIV Vorrede.
Daß aber jeder Cataſter nur für eine gegebene Zeit ſeinem Zwecke entſpricht, und daß eine Reviſion und Nachbeſſerung deſſelben nach Verlauf dieſer Zeit nothwendig iſt, wird aus dieſer Abhandlung klar werden, in welcher gezeigt wird, daß jetzt in der Lombardie die Steuerumlage an denſelben Män⸗ geln leidet, wie in den übrigen Ländern, die keinen Cataſter haben, wovon die Urſache darin liegt, daß man ſeit hundert Jahren keine Reviſion der Culturveränderungen vorgenom⸗ men hat, und daß daher alle Grundſtücke, die zur Zeit der Einführung des Cataſters ſich in demſelben Culturzuſtande befunden haben, in dem ſie ſich noch gegenwärtig befinden, jetzt wegen der vergrößerten Steuer⸗Procente eine ſchwere Laſt zu tragen haben, während alle ſeit hundert Jahren ge⸗ machten Verbeſſerungen ſteuerfrei ſind; die aus Weiden in bewäſſerte Wieſen und Acker oder Weingärten umgeſchaffenen Felder noch immer als Weiden beſteuert werden und beinahe nichts, ja alle neu gebaueten Häuſer gar nichts bezahlen.
Trieſt, im October, 1830.
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