Teil eines Werkes 
1 (1831) Reise durch Ober-Italien. 1
Entstehung
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Vorrede. XIII

halten werden muͤſſe, und daß der, welcher bisher zu wenig

von der Einnahme ſeiner Grundſtücke zu den Staatslaſten

beitrug, auch fernerhin nicht mehr zahlen dürſe, weil er das Grundſtück dieſes Umſtandes wegen um ſo theurer in Händen habe; ſo wie, daß Jener, welcher unter der Größe einer parteiiſchen oder unverſtändigen früheren Vertheilung der Steuern gegenwärtig erliegt, keinen Anſpruch auf Steuer verminderung habe, und noch fernerhin ein Laſtthier des Staats bleiben müſſe, weil er die hoch belegten Grundſtücke wohlfeil gekauft, oder überhaupt zu geringen Preiſen in Händen habe, wobei aber dieſe Verfechter der ſchreiendſten Ungleichförmig keit oder Ungerechtigkeit überſehen, daß die Regierung von dem Geldwerthe, um den die Privaten ihre Grundſtücke unter ſich verkaufen, keine Notiz nehmen, und nach einer ſo ſchwan kenden, von Zufall und Laune abhängigen, und immer wech ſelnden Größe die Grundſteuer nicht bemeſſen kann, ſondern immer hiezu als Grundlage nur den Reinertrag der Gründe annahm, den dieſe bei der gewöhnlichen Bewirthſchaftung ab werfen, und von demſelben einen beſtimmten gleichförmigen Antheil forderte. Wenn die Regierungen jetzt merken, daß durch die Veränderungen der Cultur zu große Ungleichförmig keiten in dem gegenwärtigen Reinertrage der einzelnen Grund beſitzer eingetreten ſind, und die frühere, vielleicht richtige Umlegung der Grundſteuer jetzt unrichtig geworden iſt, ſo er füllen ſie nur ihre Pflicht und handeln nach den Grundſätzen der Gerechtigkeit, wenn ſie dem Einen nach Maßgabe der in⸗ zwiſchen vorgefallenen Umänderungen einen Theil der Laſt ab nehmen, und ſie dem Andern übertragen, damit der Erſtere nicht darbe oder gar zu Grunde gehe, während ſich der Zweite bereichert.