=— 4—
milien hinreichenden Verdienſt zu erlangen, duͤrfen ſie wegen des geringen Umfanges ihrer Wirthſchaften nicht auf Leitung und Aufſicht ihre Thaͤtigkeit beſchraͤnken, ſondern muͤſſen uͤ ber⸗ all ſelbſt mit Hand an das Werk legen. Hierher gehoͤrt der groͤßere Theil derjenigen Landwirthe, welche Bauern genannt werden, indem in vielen Gegenden die meiſten Bauernguͤter die hier angedeutete Groͤße nicht uͤberſchreiten.
3) Die Vorarbeiter, Voigte, Meier und Statthalter auf
den großen Guͤtern, welche unter Anordnung des Dirigenten die Handarbeiter zunaͤſt beaufſichtigen und leiten.
4) Die Handarbeiter, welche auf den großen, mittlern und kleinern Landguͤtern als Knechte, Tageloͤhner, Dreſcher, Kathenleute u. ſ. w. dienen.
In den vorliegenden Blaͤttern ſollen uͤber Bildung und Wohlſtand einer jeden dieſer vier Claſſen Anſichten, Erfahrun— gen und Vorſchlaͤge mitgetheilt werden, die zunaͤchſt folgenden Mittheilungen uͤber Bildung der Landwirthe aber werden ſich vorzugsweiſe auf die erſte Claſſe beziehen.
Da viele mittlere und große Landguͤter Eigenthum von Perſonen ſind, welche ſie nicht ſelbſt bewirthſchaften, ſondern durch Andere, Verwalter oder Paͤchter, bewirthſchaften laſſen, jene aber doch auf das landwirthſchaftliche Volksleben ſehr vor⸗ theilhaft hinwirken koͤnnen, wenn ſie hoͤhere landwirthſchaftliche Bildung ſich aneignen, ſo werde ich hier ſolche Grundbeſitzer mit vor Augen haben.
§. 2. Der landwirthſchaftliche Mittelſtand.
In Bezug auf die wirthſchaftlichen Beduͤrfniſſe und die Moͤglichkeit ihrer Befriedigung theile ich die Familien in drei Hauptcelaſſen:
1) Mittelſtand. Dahin richne ich diejenigen Familien, welche ſo viel ſichere Einnahme beziehen, daß ſie nicht bloß die


