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Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie, oder Untersuchungen über den Einfluß, den die Getreidepreise, der Reichthum des Bodens und die Abgaben auf den Ackerbau ausüben / von Johann Heinrich von Thünen
Entstehung
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Vermoͤgen von dem Armen ſo viel nimmt als von dem Reichen, uͤbt doch, wenn ſie ſchon lange eingefuͤhrt ge

R die weſen iſt, keine fortdauernd ſtoͤrende Wirkungen auf das nnd di Gluͤck der Unterthanen aus: denn es liegt am Tage, daß an der gemeine Arbeiter, ſo viel verdienen muß, daß er Vohlha⸗ ſeine Familie nothduͤrftig ernaͤhren und zugleich die Kopf Bodens ſteuer bezahlen kann. Dem Arbeiter muß alſo die Steuer hindern. durch ein erhoͤhtes Arbeitslohn erſetzt werden, und er lebt der Her nicht minder gluͤcklich, als der Arbeiter in einem andern beſchch⸗ Staat, wo gar keine Kopfſteuer exiſtirt. ich die⸗ Ganz anders aber iſt die Wirkung der Steuer, ert da wenn ſie erſt eingefuͤhrt wird, welches ſich am klarſten tern iſt in dem iſolirten Staat uͤberſehen laͤßt. at, als Der Arbeiter, deſſen Verdienſt faſt uͤbervoll nur grade er noth⸗ hinreicht, ſeine nothwendigſten Beduͤrfniſſe zu erkaufen, wird, wenn er eine Kopfſteuer bezahlen ſoll, einen groͤ⸗ zdus dem ßern Arbeitslohn als bisher haben muͤſſen. Die Erhoͤ⸗ bloß die hung des Arbeitslohns bringt aber die Landrente des ent ansport fernteſten Guts unter o und hebt die Kultur dieſes Bo⸗ dens auf. Dadurch verlieren nun aber alle Arbeiter, die Bedur⸗ bisher hier lebten, gaͤnzlich ihren Erwerb und ihren Un⸗ achtheili terhalt: es muß alſo unter dieſer Menſchenklaſſe eine graͤn⸗ die Er⸗ zenloſe Noth entſtehen, die nur dadurch gehoben werden daß da kann, daß alle durch die Beſchraͤnkung der Kultur des hlungen Bodens entbehrlich gewordene Menſchen auswandern. entnon⸗ Sobald dies geſchehen iſt, koͤnnen die im Lande ge und en⸗ bliebenen Arbeiter ihren Lohn ſteigern, und die Guͤter, en nit⸗ welche in Kultur geblieben ſind, koͤnnen, weil ſie eine thitgki Landrente geben, auf Koſten dieſer Landrente einen er doth un hoͤh'ten Arbeitslohn bezahlen.. Erwel Da nun auf dieſe Weiſe jede laͤnger beſtandene Auf⸗ lage, wenn ſie nur nicht willkuͤrlich und unbeſtimmt iſt, A mit den Verhaͤltniſſen des Staats in ein gewiſſes Gleich 1 r gewicht getreten iſt, oder da vielmehr der Staat dieſer nen u

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