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Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie, oder Untersuchungen über den Einfluß, den die Getreidepreise, der Reichthum des Bodens und die Abgaben auf den Ackerbau ausüben / von Johann Heinrich von Thünen
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F. 37. Konſumtionsſteuer und Kopfſteuer. Konſumtionsſteuern auf ſolche Waaren gelegt, die

nicht zu den nothwendigen Beduͤrfniſſen gehoͤren und die von den aͤrmern Klaſſen des Volks ganz entbehrt werden koͤnnen, beſchraͤnken den Luxus der Reichen und Wohlha benden, ohne die Ausbreitung der Kultur des Bodens und die nuͤtzliche Anwendung von Kapitalien zu hindern. Sie ſind nur nachtheilig fuͤr diejenigen, die mit der Her⸗ vorbringung und Verarbeitung der Luxuswaaren beſchaͤf⸗ tigt ſind: denn die Steuer vermindert den Gebrauch die ſer Waaren und ein Theil dieſer Menſchen verliert da durch ihren Erwerb; aber dieſe Klaſſe von Arbeitern iſt weder ſo zahlreich noch ſo wichtig fuͤr den Staat, als diejenige Klaſſe, die ſich mit der Verarbeitung der noth wendigen Lebensbeduͤrfniſſe beſchaͤftigt.

Wird die Steuer auf Luxuswaaren, die aus dem

Auslande kommen, gelegt, ſo verlieren dadurch bloß die Kaufleute, Schiffer und Frachtfahrer, die den Transport dieſer Waaren beſorgen, ihren Erwerb.

Konſumtionsſteuern auf die unentbehrlichen Beduͤrf⸗

niſſe des gemeinen Mannes gelegt, ſind weit nachtheili ger, als die Kopfſteuern. Denn eines Theils iſt die Er

hebung der Konſumtionsſteuer ſo koſtſpielig, daß da durch ein großer Theil der Einnahme wieder verſchlungen wird, weshalb denn den Unterthanen weit mehr entnom men werden muß, als die Staatskaſſe bedarf und em pfaͤngt; andern Theils trifft dieſe Steuer auch den wirk lich Huͤlfsbeduͤrftigen, der nur von der Wohlthaͤtigkeit andrer Menſchen lebt; waͤhrend die Kopfſteuer doch nur von denjenigen Perſonen erhoben wird, die einen Erwerb und ein wirkliches Einkommen beſitzen.

Die Kopfſteuer, welche fuͤr die ungleichſte aller Ab gaben gilt, weil ſie ohne Ruͤckſicht auf Einkommen und

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