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Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie, oder Untersuchungen über den Einfluß, den die Getreidepreise, der Reichthum des Bodens und die Abgaben auf den Ackerbau ausüben / von Johann Heinrich von Thünen
Entstehung
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und nun zu einem Preiſe eingefuͤhrt werden kann, wofuͤr das inlaͤndiſche Gewerbe ſie nicht zu liefern vermag. Hier kann alſo ein Gewerbe durch die demſelben aufgelegte Abgabe ganz niedergedruͤckt werden, waͤhrend die andern Staͤnde faſt unverletzt bleiben, und die durch die Abgabe bewirkte Abnahme an Reichthum und Volksmenge zeigt ſich hier an einem einzelnen Gliede der buͤrgerlichen Ge ſellſchaft. Der Staat mag dadurch, in einzelnen Faͤllen, an abſolutem Reichthum und an Volksmenge vielleicht nicht mehr verlieren, als wenn die Abgabe unter alle Staͤnde gleich vertheilt waͤre; aber allemal wird dadurch die harmoniſche Gliederung des Ganzen zerſtoͤrt.

Auf dieſe Weiſe iſt nun aber der Wohlſtand der ein zelnen Staͤnde eines Staats nicht bloß von den Abgaben, die in dieſem Staat aufgelegt werden, ſondern auch von dem Abgabenſyſtem anderer Staaten, mit denen dieſer im freien Handelsverkehr ſteht, abhaͤngig. Laſteten z. B. in zwei Staaten A. und B. auf einem Gewerbe bisher gleiche Abgaben, und der Staat A. hebt dieſe Abgabe auf; ſo muß der Staat B. ebenfalls die Abgabe aufhe ben oder Einfuhrzoͤlle anlegen, wenn der Wohlſtand derer, die dies Gewerbe im Staat B. betreiben, nicht gefaͤhrdet werden ſoll.

Um die harmoniſche Gliederung des Ganzen zu er halten, muß alſo der Staat B. das ſchwere Opfer bringen, die Abgaben oder die Zoͤlle ſtets nach den Launen des an dern Staats zu aͤndern.

Ob nun die Erhaltung des Gleichgewichts in dem Wohlſtande der einzelnen Staͤnde dieſes Opfer werth ſey, ob der minder reiche Staat in ſeinem Abgabenſyſtem nie zur Unabhaͤngigkeit gelangen, ſondern ſtets der Spielball des reichen Staats bleiben ſoll dies zu beurtheilen ge hoͤrt der praktiſchen Staatswirthſchaft an, die außer mei nem Kreiſe liegt.

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