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Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie, oder Untersuchungen über den Einfluß, den die Getreidepreise, der Reichthum des Bodens und die Abgaben auf den Ackerbau ausüben / von Johann Heinrich von Thünen
Entstehung
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271 die Gewerbe gelegt zur Vermehrung der Produktionsko ſten des Getreides beitraͤgt, nicht geſteigert.

Nun wiſſen wir aber ebenfalls aus den Betrachtun gen im vorigen§., daß, wenn der Volkscharakter ſich nicht aͤndert, alle aktiven Staatsbuͤrger, alſo auch die Landbebauer, nach Einfuͤhrung der Abgabe und nach vollendeter Wirkung derſelben, noch eben ſo reichlich ih ren Unterhalt ſich erwerben koͤnnen als fruͤher, und es fraͤgt ſich nun, woher denn die Landbebauer die Entſchaͤ digung fuͤr die Abgabe nehmen, da dieſes nicht wie bei den Gewerbebetreibenden durch Erhoͤhung des Preiſes ihrer Arbeitsprodukte geſchehen kann.

Der Ackerbau unterſcheidet ſich darin ſehr weſentlich von den Gewerben, daß derſelbe auf verſchiedenen Boden arten betrieben, die naͤmliche menſchliche Anſtrengung mit einer ſehr verſchiedenen Quantitaͤt von Erzeugniſſen be lohnt, waͤhrend bei den Gewerben dieſelbe Thaͤtigkeit und Geſchicklichkeit auch immer ein gleiches Arbeitspro dukt liefert.

Wenn eine Abgabe auf die Gewerbe gelegt werden koͤnnte, der ſich dieſe durch Erhoͤhung der Preiſe ihrer Waaren nicht entziehen koͤnnten, oder wenn durch kuͤnſt⸗ liche Maaßregeln die Getreidepreiſe fortwaͤhrend uͤber ihren natuͤrlichen Stand erhalten werden koͤnnten: ſo wuͤrde dies alle Gewerbetreibenden gleich ſtark treffen, und die Gewerbe wuͤrden, wenn die Belaſtung ſtark genug waͤre, ſaͤmmtlich und auf einmal dadurch nie⸗ dergedruͤckt werden.

Bei der Landwirthſchaft kann aber eine mit der Groͤße des Betriebs im Verhaͤltniß ſtehende Abgabe, nur den Anbau des ſchlechtern Guts in dem iſolirten Staat des entferntern Guts vernichten, aber nicht zugleich den des durch ſeinen Boden oder durch ſeine Lage beguͤnſtigten beſſern Guts; und das Naͤthſel, wie

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