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Ueber englische Landwirthschaft und deren Anwendung auf andere landwirthschaftliche Verhältnisse, insbesondere Deutschlands : nach eigener Anschauung / von A. von Weckherlin
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1) Reine Graswirthſchaft (auf altem in Kraft erhaltenem Graslande betrieben oben S. 187) pr. Mrg 11 fl. 32 kr. bis 13 fl. 4 kr.

Für die weitern Wirthſchaftsberechnungen iſt folgende Bemer⸗ kung vorauszuſchicken:

Es wurde angenommen, daß der Ackerbau alles Stroh um ſonſt an die Wirthſchaft abgebe, dagegen aber auch den Dünger umſonſt erhalte d. h. daß alſo bei der Ermittlung des Ertrags der verſchiedenen Wirthſchaften Beides nicht in Berechnung zu nehmen ſey.

Hiergegen können Manche einwenden, daß dabei diejenigen Wirthſchaften etwas zu kurz kommen werden, bei welchen das Stroherzeugniß im Verhältniß zum Futtererzeugniß das größere iſt, weil dort mehr Stroh zur Fütterung verwendet werden könne; ich habe daher bei den verſchiedenen Wirthſchaftsſyſtemen das Verhältniß zu ermitteln geſucht, wie viel jedes über Abzug des Streuſtrohs noch Stroh durch Fütterung nützen könne. Da ich aber dabei fand, daß ſich dieſes Verhältniß, das Futterſtroh in ſeinem Heuwerth ebenfalls zu 30 ½ kr. pr. Ctnr. Nutzungswerth angenommen, bei allen folgenden Wirthſchaftsſyſtemen, im Werthe nur zwiſchen 1 und 2 fl. pr. Mrg. bewegte(beim Norfolker Wechſel allein unter 1 fl., nemlich etwa 40 kr. pr. Mrg.), ſo glaubte ich, um die Rechnungen nicht noch complicirter zu machen, eine Be rückſichtigung dieſer unbedeutenden Differenz um ſo mehr unter laſſen zu dürfen, weil

1) Koppe's praktiſche(oben S. 257) Annahme darauf gerichtet iſt, das Stroh überhaupt nicht dem Acker zu gut zu ſchreiben, wenn ihm der Dünger dagegen nicht zur Laſt geſchrieben wird und

2) weil bei ſolchen Wirthſchaften, welche am meiſten Stroh füttern, der Ertrag aus der Viehzucht bei dieſer wenig zuſagenden Fütterung verhältnißmäßig geringer, alſo nicht pr. Ctnr. Heuwerth zu 30 ½ kr. anzunehmen wäre, was dann jenen Unterſchied wieder

aufheben würde; auch