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geſeſſenen, oder das eine Dorf giebt Zehnten das andere niGt, Ohnmöglich kann die Theilung nac) der Qualität der Höfe gleichen Effect auf zwei ſo verſchiedene Dörfer haben,
Endlich iſt auc das Theilnehmungsverhältniß„' welhes man für die Abſtuf- fungen der Qualitäten annimmt, als
für den Vollhöfener etwa 8 Gtuü> Vieh -“== Halbhöfener-- 4=-- --== 3 Höfener oder Großköthne 2==- -“-== X Köthnerx I!-..
--“= Brinfſißer Lo--=
auf jeden Fall und insbeſondere wegen der innern Haushaltsbedürfniſſe, gar nicht treffend. Denn die Familie des Brinkſißers iſt oft eben ſo ſtark, als die des Vollhöfeners, wenigſtens hält ſie mit den Verhältniſſen, die zwiſchen obigen Qualitäten angenommen ſind, gar nicht gleihen Shrit, Es iſt alſo unter andern nicht in Erwegung gekommen, daß der Viehſtand nicht blos um des Ackerbaueswillen da iſt, ſondern auch zum unmittelbaren Ge- brauF der Menſen dienen ſolle,
In einem Berichte der Iurmärkiſqen Cammer an das königl. preußiſche
General Oberfinanzdireckorium vom 5ten April 1791 wird geſagt
“In einzelnen Fällen hat man zwar die Beſtimmung des Viehſtandes nach Hufen mit gutem Erfolg angenommen. Dieß geſchah aber wo die Jntes reſſenten damit einſtimmig waren, oder wo die Verhältniſſe zweier contris buablen Gemeinen gleich waren, und in ſolchen Lagen werden die Commiſs ſarien darna<m auch künftig mit Erfolg verfahren können. Ereignet ſich aber eine Ungleichheit unter beiden Gemeinen, oder es fallen bei der einen andere wirthſchaftliche Umſtände vor, oder es conkurriren adlige und eln» zelne Partikfuliers, ſie mögen ganz oder zum Theil contributionsfrei ſeyn, ſo wird das Gleichgewicht gehoben."


