Teil eines Werkes 
[Erster Theil] (1820)
Entstehung
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werden. Ulle andere, bei welchen dies nicht- der Fall iſt, als z. B, jus patronatus et collaturae, Schriftſäßigkeit 2c. ſind zwar in der Beſchreibung des Guts aufzuführen, bei der Veranſchlagung aber weiter nicht zu berú>ſichtigen.

$. 17 Abweichungen von den in der Jnſtruction be- ſtimmten Normalſägen.

An die in der dem Taxator zu ertheilenden Junftruction beſtimmten Normalſägze in Rückſicht des Betrags einzelner Einnahme- oder Ausgabepoſten, des Körnerertrags 2c. iſt der Taxator keineswegs durchaus gebunden, wo ſolches nicht ausdrü>lih vorgeſchrieben iſt, ſondern er kann von dieſen Sähen abweichen, und dieſelben modificiren, wenn dazu triftige Gründe vorhanden ſind, welche ex aber jedenfalls in den Anſchlagsacten deutlich angeben und ſich im Anſchlaz gedarauf beziehen muß.

Nur wenn der Betrag eines Gegenſtandes nicht genau- ex auszumitteln iſt, hat der Taxator die beſtimmten Sätze jederzeit zu beobachten.

$. 18, Verhalten in Zweifelsfällen.

In Zweifelsfällen ſind aber die Einnahmen ſtets eher zu niedrig als zu ho<, die Ausgaben cher zu fn als zu niedrig zu ſchätzen.

Anmerk. Ucber den Gegenſtand dieſes 6., daß in Colliſionsfällen eine etwas niedrigere Schätzung der zu ho- hen vorzuzichen ſey, verweiſe ich auf

Jordan Abſchôzung der Landgüter S, 57.$, 19. wo