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beſondeks aber alle über die Verhältniſſe des Guts vorhan- denen ſchriftlichen Nachrichten, als frühere Anſchläge- und Anſchlagsacten, jetzige Contracte und Jnventarien, die Wirth- ſchaftsre<hnungen, Saat- Erndte- und Druſchregiſter, Schafbücher, Frohnregiſter, Erbbücher und dergleichen an ihn abzugeben.
$. 10. Arbeit des Taxators und Gang ſeines Geſchäfts.
Der Tarator unterrichtet ſich hierauf an Ort und Stel- le über die Wirthſchaftsverhältniſſe des Guts im Allgemci- nen($. 21.) fordert ſodann die über das Gut vorhandenen oder ihm nach den Umſtänden ſonſt nöthigen ſchriftlichen Nachrichten ein, (8.2290 nimmt hierauf die Beſichtigung und reſp. Claſſification und Bonitirung ſämmtlicher beim Gute befindlicher Realitäten, Grundſtücke, Gebäude 2c. vor, führt über den ganzen Gang des Gejchäfts_ ein Protocoll,($. 24. und folg.) fertigt ſodann die nôthigen Extracte, Jnformationsprotocolle 2c. und ſammelt ſolche in ein Actenſtü zuſammen($. 40, und folg.) berechnet hierauf mit ſteter Berückſichtigung der folgenden Vorſchriften und Hinweiſung auf die Anſchlags8acten, den Ertrag. der einzelnen Wirthſchaftsbranchen($. 67. und folg.) gus welchen Berechnungen er endlich einen Nußungsanſchläg, das heißt, eine ſpecielle Berech- nung des reinen Ertrags des Guts zuſammenſtellt,($. 148, und folg.) und daraus den Werth des Guts beſtimmt,($+ 155.)
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