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ſo ſcheint es mir durchaus úberflúſſig Und unzwe>mä- ßig, dergleichen“ Perſonen zu einem ſolchen Geſchäfte zuzuzichan.
Jeder Landwirthſchaftsverſtändige, welcher von ge- wöhnlichen Juriſten abgefaßte dkonomiſche Protocolle zu ſchen Gelegenheit hatte,‘und no< mehr derjenige, welcher ¿konomiſche Geſchäfte mit gewdhnlichen Preotoz collanten führen mußte, wird es wiſſen, wie ſeiten ein ſolches Protocoll das ausdrü>t, was ecs ausdrúden ſoll, und wie ſchwer cs bei dem beſten Willen der dirigitenden und‘vkonomiſchen Comrniſſarien iſk, nur zu verhüten„ daß däſſelbe nicht oſfenbare Unrichtigkei: ten, Widerſprüche und(man verzeihe mir den Ausdru>, der Wahrheit zu Ehren) ökonomiſchen Unſinn enthalte.
So lange alſo die juriſtiſchen Protocollanten nicht hinreichende vkonomiſche Kenntniſſe beſizen, ſcheint es mir ganz unzwe>mößig, dergleichen Subjecte zum Ab- faſſen der Jnformationsprotocolle 2c. zu gebrauchen, und ſclbſt in dem entgegengeſeßzten Falle wird die An- wendung derſelben immer überflüſſig ſeyn, keineswegs zur Beſchleunigung des Geſchäfes beitragen„, vielmehr nur unnöthige Koſten verurſachen, weil der Oecconom bei der Abfaſſung der Jnformationsprotocolle ſtets mit ungetheilter Aufmerkſamkeit gegenwärtig ſeyn muß, da auf die richtige Führung derſelben ſehr viel ankommt, und durch vorgefallene Fehler und Nachläſſigkeiten 2c. die folgende Arbeit ſchr erſchwert wird.
Aus dem Vorhergehenden, ſo wie aus der ganzen Anleitung, ergiebt ſich aber von ſelb, daß die zur Schägung der Güter zu wählenden Männer keine gc- meinen Landwirthe, ſondern hinlänglich gebildete und
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