Teil eines Werkes 
[Erster Theil] (1820)
Entstehung
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LL

Anſchlag ein aus ſc<le<tem Stükwerke zuſammenge- ſtoppeltes Weſen werden ſoll.

Der Anſchlag eines Guts, zumal der Nußzungs- anſchlag, iſ nichts anderes, als eine ſchr zuſammen- geſeßte Proportionsrechnung( Kettenrechnung). So wenig es nun beidieſer möglich iſt, daß eine Perſon einige Glieder ſuche, während. dem eine zweyte noch beſchäftigt iſt andere zu finden, eben ſo wenig geht dieß auch bei einem Anſchlage an.

Es iſ daher nicht leicht möglich, bei der Schaßung eines Landguts die Geſchäfte zu gleicher Zeit unter mehrere Perſonen zu theilen, ohne daß dieſelben einan- der unaufhörlich ſtdren, aufhalten, die Arbeit erſchwe- xen, oder gar verwirren ſollten.

Soll aber jedes einzelne Geſchäft der Veranſchla- gung von zwey oder mehx Taxatoren zugleich, alſo doppelt oder dreyfach betrieben werden, ſo ſehe ih vollends nicht ein, daß hierdurch ein beſſerer Anſchlag entſtehen werde, als wenn er von einem tüchtigen Manne allein gefertigt wird, wie dieſes ſchon oben erz wähnt worden.

Daher muß die Taxation, meinem Dafürhalten nach, durchaus nur von einem Manne, jedoch na< einer beſtimmten Vorſchrift und unter gehöriger Con- trole(wie unten vorgeſchlagen worden)/ geſchehen Gergl. Wieſiger Grundſätze einer richtigen Tara- tion. S. 56.)

ad b) Da den Gerichtsperſonen gewöhnlich alle lande wirthſchaftlichen Kenntniſſe, welche doh zux Leitung eines dconomiſchen Geſchäftes oder zu Fertigung eines dkonomiſchen Protocolls nüthig ſind, gänzlich abgehen, ſo