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te, an deſſen Reiù-Ertrage nicht das Grundcapital allein, ſondern das ſtehende Capital,(Jnventarium,) das Betriebs- capital, und die Intelligenz und Induſtrie des Wirthſchafters ebenfalls und oft den größeren Antheil hat. Es bleibt daz her bei einem Ertrags- Anſchlage immer ſehr ſchroierig„ die verſchiedenen Antheile dieſer Kräfte am Rein- Ertrage jedes- mal gehbrig von einander zu ſondern, weshalb ſi< auch Ertrags- Anſchläge nicht wohl zu Ausmittelung des Werths cines Landguts eignen„ ob ſie gleich bisher ſchr hâufig da: zu angewendet würden.
hre eigentliche Anwendung finden die Ertrags- An-
ſchläge bei Verpachtungen, bei Voranſchlägen über den un- ter genau beſtimmten Verhältniſſen zu erwartenden Ertrag cines Guts 2c-, wobei jedoch ſtets:
a) eine genaue Beſtimmung der Art der Bewirth-
ſchaftung, b) ein ſowohl der Quantität als der Qualität nach be= ſtimmtes Inventarium, und
© nux gewöhnliche(landübliche, gemeine) Intelligenz
und Ynduſtrie vorausgeſezt werden muß.
Anmerk. Zur Beſtimmung des Werths eines Land- guts ſind ſogenannte Grundänſchläge, d. h. Berech- nungen des Werths eines ganzen Landguts nach dem fúr jede Claſſe der verſchiedenen Grundſtücke ausgemittelten Werthe eines einzelnen A>ers derſelben, nach Abzug der darauf haftenden Laſten und Abgaben weit mehr geeig: net, und zwar außer den im vorſtehenden$. angegebe: nen, noch aus folgenden Gründen:
a)
Es if allerdings nicht zu leugnen, daß es bisher an
richtigen Prinzipien zu Fertigung der. Grund- Anſchläge,
noch


