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Rthlr.[gr.|pf. À u Sgabe.:
2—|—|Lohn dem Eſſenkehrer, Fol. 19: 10|——|Fröhnergebühren, bei Bauholz- und Steinfuhren,
Bauhanddienſten, Näumung und Aufeiſung des Müßhlgrabens 2c.: 20|——|Beihúlfe beim Aufeiſen der Räder, des Grund- werks 2c., wobei die Fröhner nach$. 16. der Mühlenordnung nicht gebraucht werden dürfen. 6|—|—|\Unterhaltung des Eisgeräthes und Handwerks- zeugs bei ſämmtlichen Mühlen.
9 5|—|— Kleine Reparaturkoſten an. ſämmtlichen Wohn- und Stallgebäuden, excl. der in den Anſchla- gen sub A. B: und C. angeſeßten Repara- turfoſten der Mühlengebgude.
—||Jnsgemein, für Schreibematerialien 2c.
— Sa. der Ausgabe,
abgezogen von
9978| 3|—|Sa. der Einnahme.
bleibt
2903| 3|—ſ|Ertrag-
A. Berechnung der Mahlmühlennußung,
A rte ta D e re nM g.
Da die Múhle, nach dem oben Angefühkten, weder Waſ- fermangel, noch, bei gehöriger Behandlung, Mangel an Gâſten hat,\o fann ſehr füglich gerechnet werden,- daß, mit Aus- nahme der Sonn- und Feſttage und einiger Tage zu Repa- raturen und Räumung des Mühlgrabens 2c.„ alle Gânge ſiets im Umtricbe ſtehen. Es werden aber hier


