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70 Sonn- Feſt- und Bußtage und 28 Tage zu Räumung des Múhlgrabens, zu Réparatu- ren, bei Froſt 2c.(ſehr reichlich gerechitet)
Sa. 98 Tagé
für jeden Gang jährlich in Abzug" gebracht, Übrigens aber die Scheffelzahl des Mahlgetreides, nach! der- oben angegebenen (ebenfalls ſehr billig“gerechneten) Förderung der Mühle, in runden Summen, und die Sorten des Getreides, nah den darüber eingezogenen Erkündigungen,' in Anſaß gebracht. Vid. Fol. 37." sq.
Weizen wird außer dem, was die Bäcker mahlen laſſen, wenig zur Mühle gebracht. Korn und Gerſte wird häufig un- ter einander gemahlen. Fol. 16.?
Metbgetreide, Kleien, Beutelgelder.
Der Müller erhält die 16te Mete, und es wird dieſelbe entweder in natura gegeben, oder nah Verhältniß bezahlt, jedoch, nach Jnhalt des Generalis vom 1ſten Mai 1805., bei Weizen und Korn nicht höher als mit— 6 gr.—. Uecber- dieß bekommt der Müller noch eine halbe-gehaufte Mege Füll- fleien von jedem Schfl. Mahlgut an Weizen oder Korn. Von der Gerſte darf feine Füllkleién! genommen werden.
Von einem aus 36 Schfl. beſtehenden* Malze wird ein gehaufter Schfl. Malz und die Ausfülle des Laufts, oder 2 Rthlr. 6 gr.— gegeben. Vid. Mühlenordnung$. 27. 32. und 31.
An Beutelgeld iſt, da jet 15ner Beutel gewöhnlich ge- braucht werden, pro Schfl.—— 8 pf. im Durchſchnitt zu rechnen, Fol. 17. und$. 30. und 52. der Mühlenordnung. An Staubmehl iſt L Mese, und an Steinohs T Mete(ohnge- fähr 3X 1b) zu rechnen. Vergl.$, 25. der Mühlenordnung und Generale vom 1ſten Mai 1805.


