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paraturen und fleißiger Aufſicht, wenn der Schnitt nicht miß- rathen ſoll, woran das baufällige Gebäude Schuld iſt.
Das gehende und treibende Zeug der Oelmühle iſ gut, doch iſt das Gebäude‘nicht mehr im Stande, das Vorgelege ſchr ſtark, und daher ſind immer Reparaturen nöthig.
Die zur Múhle gehörigen Waſſergebäude, Fluthbette, Wehre, Grundwerk 2c. ſcheinen in gutem Stande zu ſeyn.
Ster Eier eS La ELS, Waſſermangel hat die Mühle ſehr ſelten, und es fönnen gewöhnlich alle Werke zuſammen gehen. Fol. 12. No 1 Bei Räumung des Mühlgrabens muß die Mühle ohngefähr 8— 14 Tage ſtchen. Fol. 12.° und 17. Eintretender Froſt
hindert die Mühle ſehr wenig. Fol. 15. und 17,
Gerechtigkeiten der Mühle.
Der Múhle ſtehen folgende Gerechtigkeiten zu:
4) Der Mahlzwang mit allem Mahl- Schrot- und Malz- getreide über die Stadt Z... und die 20 Dórfer, Erbendorf, Großſandau 2c. Die Dóörfer Donndorf 2c. haben ſich, wie im Anſchlag bemerkt iſt- theils ganz, theils zum Lheil gegen ein Aequivalent vom Zwange befreiet. Die Einwohner der úbri- gen Zwangsdörfer aber, mit Ausnahme. der auf Ritterguts Grund und Boden erbauten Häuſer, haben nicht bloß- ihre Kerbholzquanta(im Jahr 1795. 4060 Schfl.), ſondern auch ihren ſämmtlichen úbrigen Bedarf in der Mühle zu vermahlen, 6. 67. und 85. der Méhlenordnung. Jn dieſen Ortſchaften, inc]. der Stadt Z..., wohnen dermalen ohngefähr
2979 erwachſene Conſumenten und
1650 Kinder bis mit 45 Jahren, jE wobei chon die auf Nitterguts Grund und Boden wohnenden ohngefähr abgerechnet ſind. Vergl. Fol. 36."


