Teil eines Werkes 
2 (1822) Das Verfahren bei Fertigung der Ertrags-Anschläge über Landgüter nebst dazu gehörigen technischen Nutzungen durch Beispiele erläutert
Entstehung
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Außerdem hat aber auch die Mühle bisher noch viele freiwillige Mahlgäſte gehabt. Fol. 19.

2) Der freie Mehlverkauf. Mühlenordnung$. 66.

3) Der Verkauf des Oels im Kleinen. Fol. 1g.*

4) Das Recht, Branntwein zu brennen; doch fehlt es an «inem ſchi>lichen Plat zur Brennereiund an dem Branntwein- brennereigeräthe:

JFrohndienſte.

Bei Räumung und Aufeiſung des Múühlgrabens, auch bei allen Bauen und Reparaturen werden Frohndienſte gethan und für eine 4ſpännige Fuhre 4 pf., für einen Hand- frohntag: 2'pf. gégeben, ibid.$: 8, 9, 10. und16. Die Múhlſteine werden innerhalb Landes von den Unterthanen gleichfalls angefahren. Fol. 18, der Anſchlagsacten.

e Da Nea Lia,

Die zu leiſtenden Onera realia find im Anſchlag añge- geben. Uebrigens iſ die Generalacçiſe vom Mehl- und Oelhandel, Brannktweinſchrot 2c. zu entrichten und auch hierauf gehörigen Orts Rückſicht genommen.

neh, ere gia-Latan:

Bei der Mühle iſt nicht bloß das gehende und treibende Zeug, ſondern auch ein großer Theil des übrigen Mühlenge- râthes, etwas Schirrholzvorräthe 2c. vorhanden, Fol. 22.°

Geſeße, nach denen ſih der Müller beſonders zu achten.

Der Müller hat beſonders die Vorſchriften der Múhlen- ordnung vom 20ſten Januar 1750. und das unterm 1ſten Mai 1805. erlaſſene Generale, ſo wie alle übrige ergange- ne und künftig noh ergehende, die Mühlen betreffende Verordnungen, in allen Punkten genau zu beobachten und wird