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daß bei allen Berechnungen ſtets der Zuſtand des vors handenen Jnventariums berúcfſichtigt, und daſſelbe nah Erforderniß ergänzt werde.
Seite 94. meiner Schrift heißt es aber:
3) bei allen Berechnungen wird ſets der Zuſtand des vorhandenen Jnventariums| berückſichtigt, und- daſſelbe nach Erforderniß ergänzt.
Soll aber ein Nubungsanſchlag zu einer Berechnung des Werths des Guts dienén,, ſo werden-die Berechnungen ſets ſo angelegt, als wenn fein Jn- ventarium beim Gute vorhanden ſey, ſondern daſſelbe ganz angeſchafft‘werden müßte.
Indem Herr Recenſent beide Säße für Widerſprüche halt, überſieht er, daß im‘erſteren von dem Verfahren bei Ausmittelung des- dermaligen Ertrags eines Guts, (Pachtanſchlag 2c.) im ziveiten aber von dem- Verfahren bei Ausmittelung des‘Werths des Guts(Kaufanſchlag 2c.) die Rede iſt. Jm erſtern Falle muß natürlih das vor- handene Jnventarium‘und der Zuſtand deſſelben berúckſich- tigt, im zweiten aber, meiner Anſicht nah, der Werth f des Guts und der Werth des vorhandenen und anzuſchaf-
fenden Jnventariums genau unterſchieden werden. Wergl.
$. 145. und 147. der angezeigten Schrift und die in ge-
genwärtiger Abhandlung gegebenen Beiſpiele eines Pacht-
und Kaufanſchlags.
2) Hâlt Recenſent bei den unbeſtändigen Gefällen den Durchſchnitt aus 6 Jahren(Seite 66.) für zu kurz und


