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der beſkchenden Grundbeſteuerung ohne alle richtige Prinzipien verfahren, und alles der Willkühr und Anſicht der Taxatoren überlaſſen wurde, dadurch aber jezt, das erſte Erforderniß eines Steuerſyſtems, die Erhaltung der Beytrags- fähigkeit ſämmtliher Contribuenten, gefährdet wird, Wo dieſes alles nicht der Fall if, ſondern nur einzelne, aus unrichtiger Anſicht und Anwendung der nicht zu verwerfenden Grundſäße, entſtandene Ungleichheiten vor- fommen oder dergleichen Ungleichheiten nur durch die Länge der Zeit und die ſcitdein fortgeſchrittene Cultur entſtanden ſind, da kann na< mcinem Dafürhalten wohl blos eine Ausgleichung der alten Steuern und Beyziehung der bisher ſeuerfreyen Grundſtücke auf ähnliche, nun jedoch genau- zu beſtimmende Art, ſtatt finden, ſollte auch das Ganze etwas weniger vollkommen werden, als bey einer völlig neuen, auf richtigere Prinzipien begründeten Grundſteuer- Rectification. Selb ziemlich beträchtliche Ungleichheiten in der Beſteuerung haben ſi< längſt durch die Zeit und die vorgegangenen Ver- änderungen der Beſigzer der Grundſtücke, ſo viel als ndthig ausgeglichen, und das Drükende, was ſie für den erſten Beſitzer hatten, dadurch großentheils verloren, daß der jetzige Beſitzer bey deren Erwerbung, auf dieſe höheren Laſten RÜ>- ſicht genommen hat. Der Hauptpunkt bleibt alſo immer, ob bey der beſtehenden Beſteuerung zu befürchten iſ, daß die Beytragsfähigkeit einzelner Contribuenten verloren gehen werde,*)
*) Uebrigens iſt es auh ein wahres Wort, was Benzenberg în ſeinem Werke über das Cataſter Thl. 2. S. 10. ſagt: Ein geuaues Cataſter von einem Lande iſt nur danx wünſchonswerth, wenn das Laud Stände hat und wenn ſeine Regierung ſi< edlèr Zweite bewußt iſt,
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