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Des Jacobi Barozzi von Vignola Grund-Regeln über die fünff Säulen / auffs neue zum fleissigsten übersehen, mit unterschiedenen nöthigen Regeln vermehret und mit 50 Rissen in Kupffer erläutert durch Johann Rudolph Fäsch
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stimmung ein Vergnügen finde. Also darf man den Krantz Lei⸗ sten, und die Streiffen der Unter⸗Balcken, oder Bogen-Einfas sungen, nicht leicht ausschnitzen, ohne wo ein sonderlicher Pracht der Gesimse erfordert wird, wie an denen Verzierungen der Altä re, daran man alle Glieder, biß auf die Riemlein, mit Schnitz⸗ werck zieren kan. b

Alle diese Schnitzwercke, als Eyer, Spitz-Hertzen, Blätter, Zahn⸗Schmtte, Oliven und dergleichen, sollen fein Bley recht über einander zutreffen, und diese alle sich nach dem grösten richten als nach denen Sparren⸗Köpffen und Zahn⸗Schnitten. Es müs⸗ sen diese Verzierungen ferner sich zu denen Ordnungen wol schi cken, bey denen sie gebraucht werden, und also die zierlichsten an die delicatesten kommen, als an die Corinth und Römische; an die Toscanisch-und Dorische aber schicken sich fast gar keine. Es

sollen auch an einer Facciata alle Stücke gleich paarig ausgezieret

seyn, damit nicht etwan eines gar zu schlecht, das andere aber gar

zu sehr gezieret seyp. Dann wie die Bau Kunst aus dem menschli⸗

chen Leibe ihre Verhältnüsse abnimmet, also müssen auch ihre Ver⸗ zierungen so geschicklich und wol gereimt seyn, als der Schmuck an der Kleidung; Man kan auch gleichergestalt, wie die Alten ihre Zierrathen nicht ohne gewisse Ursachen aufgebracht haben, auch heutiges Tages neue erfinden, welche ein Absehen entweder auf das Werck haben, so man unter Händen hat, oder auf den Haus⸗ Herrn.

Bey Ausschnitzung der Zierrathen ist auch in acht zu nehmen, daß die so innerhalb der Gebäude gebrauchet werden, platter sind als die, so man ausserhalb gebrauchet; Wobey auch die Grösse der Gebäude viel thut. Denn an einem Riesen Gebäude brauchet man weniges oder tief ausgegrabenes Schnitz⸗Werck, sonderlich aussen in der freyen Lufft, um sie desto erhabener zu machen. Dieses sind nun die allgemeinen und weitläufftigen Reguln; die sonderba⸗

ren stelle ich dem Verstande und der genauen Untersuchung des Bau⸗Meisters anheim.

III. Von