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Des Jacobi Barozzi von Vignola Grund-Regeln über die fünff Säulen / auffs neue zum fleissigsten übersehen, mit unterschiedenen nöthigen Regeln vermehret und mit 50 Rissen in Kupffer erläutert durch Johann Rudolph Fäsch
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2*(o) III.

Von der General. Regul über die fünf

Säulen, mit dem Gebälcke und Säu⸗ len⸗Stuhl.

2 Stheilet Vignola durch alle fünff Ordnungen die gantze Hö⸗

K he, woran er eine Säule mit dem Säulen⸗Stuhl anbrin⸗ gen will, in 19. Theile; Davon kommen 3. Theile zu dem Ge⸗ bälcke, 4. Theile zu dem Säulen⸗Stuhl, und bleiben 12. Theile übrig zu der Säule mit ihrem Fuß und Knauff oder Capiteel. Die- se 12. Theile werden in der Toscanischen Ordnung in 14. In der Dorischen Ordnung in 16. In der Jonischen Ordnung in 18. In der Corinthisch und Romischen Ordnung in 20. Theile getheilet. Ein solcher 14ter Theil in der Toscanischen/ 16ter Theil in der Dorischen/ 18ter Theil in der Jonischen und 2oster Theil in der Corinthisch⸗ und Romischen Ordnung, wird Modul genennet; Der in der Toscanisch⸗und Dorischen Ord nung in 12. Theile, und in der Jonisch⸗Corinthisch und Rö⸗ mischen Ordnung in 18. Theile oder Partes getheilet wird, wornach die Glieder ausgetheilet und verzeichnet werden, vid.

Tab. 4. IV.

Von der General. Regul über die fünff

Saulen mit dem Gebälcke ohne Säu⸗ len⸗Stuhl.

S theilet Vignola durch ale funff Ordnungen die gantze Hö⸗ he, woran er eine Säule ohne Säulen⸗Stuhl anbringen

will, in fünff gleiche Theile; Davon ein solcher Theil oder tel zur Höhe des Gebälckes kommt; Die übrigen 4. Theile oder Ftel kommen zu der Säule, die ebenfalls, wie bey denen Sue

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