Teil eines Werkes 
1 (1820) De aratri Romani forma et compositione
Entstehung
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D. Die Groͤße der Haakeisen ist nicht uͤberall gleich. Große Haaken mit breiten Reestern müssen auch mit großen Schagren versehen werden. Die Groͤße der Haakenbreter hängt besonders von der Beschaffenheit des Bodens ab. In strengen lettigen Feldern haͤlt man große Reester fuͤr besser, weil bei nassem Wet⸗ ter die Erde 1 i d auf beiden Seiten des Brets sich fest legt, und um die kleinen Rester dermaßen zusammenklebt, daß der Haaken gar nicht fortkommen kann. Die großen breiten 1 aber nehmen die aufgebrochene Erde ganz auf, und koͤn nen dieselbe so lange fassen, bis sie durch ihre eigene Schwere 400 15 Seite hinfaͤllt, wohin der Haaken gehalten wird. Je großer Reester und Schaar sind, desto breitere Furchen koͤnnen geackert werden. Es versteht sich von selbst, daß breite Haaken⸗ eisen und Reester auch staͤrkere Ochsen verlangen).

E. Die scharfen Kanten des Reesterbrets sind abgebrochen, weil die Ecken, wenn sie schneidend waͤren, die Erde nicht so gut herunter sinken lassen würden. Unter allen Theilen des Haakens nuͤtzt dieser sich am meisten ab. Deshalb beschlaͤgt man gewöhnlich die Ecken mit Eisenblech 3).

F. Der Haaken arbeitet neben der unmittelbar vorher her untergezogene Furche die naͤchste hinauf, und macht daher stets eine kurze Wendung. Ist dem Haͤker die umgebrochene Erde zur linken Hand, so haͤlt er die Sterze mit der Linken und die Leit⸗ schnur nebst der Peitsche mit der Rechten; ist ihm aber die um gebrochene Erde zur rechten Hand, so haͤlt er die Sterze mit der Rechten, die Peitsche und Leitschnur aber mit der Linken. Er tritt entweder mit beiden Fuͤßen in die frische Fahre oder mit ei nem Fuße nur in dieselbe und mit dem andern auf die ebene Seite. Demjenigen, der nicht in der Gewohnheit des Haakens ist, wird dieses Geschaͤft sehr schwer, ein daran gewoͤhnter Ackersmann aber haͤlt sie sehr lange aus 8).

3) Comp. b. 8 atque Gol. II. 2. 24. et 25. 3) Conf. pag. 13. lin. 12. et seg.

5) Conf. pag. 32. lin. 18. et seq. atque Col. II. 2. 25. Bubulcum autem per prascissum ingredi oportet.

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