Vinler t hier sebt es e Ra⸗
erbes⸗ chtung bassen⸗ und
Landern t meht
lung ei⸗
sarischen er Acker⸗ r nichts Beschä⸗ 100 algeld denn N fahrung, hrt, daß die Be⸗ geringer Uchtbarer gsten der hen.
4 96 9. 492.
orse bern. einer Zuchtstute und eines Beschälers.
Das erste Erforderniß bei einer Zuchtstute und Hengst ist Gesundheit und Fehlerlosigkeit, so wohl des Korpers als Tempetaments; demnächst aber kömmt auch die Schönheit des Korpers und das Vaterland, oder die Nache und vorzüglich das Alter in Betracht. In Hinsicht des Alters dürfte zu bemerken seyn, daß für den Hengst die Zeit vom 5— 12ten Jahr, für die Stute vom sten bis zum Töten Jahre die schick; lichste ist, obgleich beide. und auch später wee werden können.
§. 493.
Der Beschäler muß in seinen Theilen ein regelmä⸗ ßiges Verhältniß zeigen, die Größe, Form und Stärke seiner einzelnen Theile beurtheilt man nach dem Zweck, zu welchem man die Pferde zu gebrauchen denkt. Ist es auf Ackerpferde angesehen, wie beim Landwirth, so wer— den starke und kräftige, mehr runde als breite Knochen und Muskeln, eine starke, breite Brust, starke Hals—
muskeln und ein breites, gerades Kreuz erfordert. An—
dere Bedingungen macht man an Prachtpferde, wovon hier nicht die Rede seyn kann. Uebrigens muß die Stute von gleicher Beschaffenheit seyn, da sie jedoch beim Fül— len meh 580 Leib und Hintertheil, der Vater mehr auf Brust und Vordertheil wirkt, so ist es auch hinreichend,
wenn beide in diesen Theilen ausgezeichnet sind.


