eine Menge anderer Fälle, wo die Viehzucht streng dem Ackerbau untergeordnet ist und nur um seinetwillen ge— pflegt wird.
Anmerk. Es kann allerdings Fälle geben, wo zuletzt aller Ertrag des Viehes sich auf den Dünger reducirt, aber sie sind doch sehr selten und liegen häufig in einer unzweck— mäßigen Bewirthschaftung.
§. 448.
Wenn die Viehzucht als Hauptzweck der ganzen Wirthschaft erscheint, so wirken dabei gewöhnlich Lokal— verhältnisse, welche eine andere Benutzungsart des Grund und Bodens mit Vortheil nicht zulassen. Au— ßerdem dürfte wohl schwerlich in einem hinreichend be— völkerten Lande die Benutzung des Bodens durch die Viehzucht vortheilhaft seyn, da die zu Getraidefeld offen— bar die gewinnreichste ist.
Anmerk. Schon deßhalb- würde die Viehzucht dem Ackerbau nachstehen, da diese mehr Producte der Bequemlichkeit, je— ner mehr Producte der Nothwendigkeit liefert.
. 8. 449. ö
Wenn wir die Viehzucht hier betrachten, so sehen wir solche als einen integrirenden Theil der Landwirth— schaft überhaupt an und beleuchten sie auch vorzüglich nur aus diesem Gesichtspunkt.
1§. 450. N Eintheilung der landwirthschaftlichen Hausthiere.
Mehrere Thiere gewähren einen ökonomischen Nu— . hiere g tzen und sind in sofern Gegenstände der Viehzucht und
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