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1) Enchklopädie der Kameralwissenschaften.
Sturm, Grundlinien einer Encyclopädie der Kameralwis— senschaften. Jena 1807.
2) Handlungslehre.
Büsch, Darstellung der Handlung. 2 Thle. Hamb. 1808.
3) Technologie.
Weise, Oekon. Technologie. Erf. 1802.
4) Landwirthschafts- Recht und Polizey.
Hagemann, Handbuch des Landwirthschafts-Recht. Han— nover 1907.
§. 19. Eintheilung der Landwirthschaft im Allgemeinen.
Man bedient sich bei Erzeugung der landwirth— schaftlichen Producte entweder besonderer, oder allgemei— ner Mittel. Jene gehören einer bestimmten Branche zu und können theilweis vorhanden oder nicht vorhanden seyn; diese beschäftigen sich mit den hervorbringenden Kräften nicht nur, sondern auch mit dem Material, d. i. dem Landgute. Dadurch entsteht:
1) die specielle,
2) die allgemeine Landwirthschaft, oder die landwirthschaftliche Gewerbslehre und die Landhaushaltungskunde,
. 20 Geschichte der Landwirthschaft.
Die Geschichte der Cultur überhaupt ist auch die Geschichte der Landwirthschaft, denn beide sind eine Folge


