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den sie jeder Witterung besser widerstehen und ungünstige
äußere Einflüsse weniger empfinden und man kann in
diesem Fall sagen: daß er sich frei von den nachtheiligen
Einflussen der Natur gemacht habe u. s. w. Eben so ge—
wiß ist es, daß die vollendeiste Wirthschaft weniger Miß—
ernten ausgesetzt ist, als eine schlechigeführte.
9. 7.
Wesen der Landwirthschaft und Verhältniß derselben.
Die Landwirthschaft gehört zu den Naturwissen⸗ schaften und ist in der That die angewandte Naturlehre im weitesten Sinne. Sie ist die kehre von der Thä— tigkeit der Natur und tritt dann ein, wo die reinen Naturwissenschaften schließen. Sie beruht daher wie alle empirischen Wissenschaften, wohin philosophisch betrachtet die Naturwissenschaften gehören, auf Erfah— rungen, d. h. auf durch Versuche oder Beobachtungen gefundene Wahrheiten.
§. 8.
Die Erfahrung aber erlangt man entweder durch Versuche oder durch Beobachtungen; im ersten Falle setzt man die Natur in Stand Resultate zu geben, im zweiten bemerkt man die freiwillig wiederkehrenden Nesultate.
Anmerk. Comparative Versuche sind vorzüglich geeignet das
Gebiet der Landwirthschaft zu erweitern.
ö. 9. Hülfswissenschaften der Landwirthschaft.
Wenn wir die Landwirthschaft zu den angewandten Naturwissenschaften mit Recht zählen können, so geht
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