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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen / von Friedrich von Raumer
Entstehung
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ann ten in Anspruch nimmt: so muß dieses Princip Uchuben pn auch für die Verhältnisse der Provinzen zu ein n eint dn ander gelten. Von einer Ausgleichung bis in man auch das kleinste Detail ist hierbei nicht die Rede, al Schlk sondern nur von Gleichheit der Steuer een lasen. Principien: dadurch wird die Last

von selbst gleichmäßig vertheilt. 3. Die Behauptung:wie der Einzelne seine

osten kann

8 seyn, da

gatsschulhen Fehler und Irrthümer trägt, so die Provinz,

findet hier nicht Anwendung; denn nicht allein jene Fehler sind zu erweisen, sondern auch die

Vltubien

er Mn, Möglichkeit, daß sie vermieden werden ko nn lasen fir ten. Zugegeben, daß, nach wissenschaftlichen An sür Bail sichten, fast keine der getroffenen Maßregeln zu er gw rechtfertigen ist, so fehlte es auch an allen Be⸗

dingungen, unter welchen wissenschaftliche Ansich⸗ der El ten zur Anwendung kommen können. Wenn zu Gut, große Geldsummen, große Quantitäten Natura oder sun lien, binnen wenigen Tagen, ohne Nachsicht verlangt wurden: so half keine innere Gewiß

en Kriege man ihn heit, daß die oder jene Besteuerungs Methode, daß un man h hab ln die Natural- oder die Contract-Lieferung die undsah in Keil bessere sey; man mußte nehmen, wo etwas war. nen A ö 0 61 5 8 3 15 3 Na 5 5

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