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— 274—— Wurden dann Anstalten getroffen, zur Verzin— sung der Schuldverschreibungen Geld aufzubrin— gen, so mußte es verausgabt werden, zu neuen Forderungen: das Unglück mehrte sich, ohne daß in jenem Augenblicke vollständige Hemmung mög— lich gewesen wäre.
Wahr bleibt es indeß bei dem allen, daß viele große Fehler begangen worden sind. Man untersuche, man strafe; aber deshalb die un— schuldige Provinz doppelt leisten zu lassen, scheint mit der Gerechtigkeit nicht vereinbar zu seyn.
4. Sobald die früheren fehlerhaften Einrichtun— gen, z. B. die einseitige Vertretung des Volkes, ab— geschafft sind, verschwindet die Besorgniß, daß man in den einzelnen Provinzen, auf Rechnung des Ganzen, schlecht wirthschaften werde. Sobald dagegen die jetzigen Schulden der einzelnen Pro— vinzen getrennt behandelt, verzinset, getilgt wer— den sollen: müssen in den verschiedenen Provin⸗ zen ganz und gar verschiedene Maßregeln ergrif— fen werden; die neuen Abgaben der einen müssen
auf undenkliche Zeit hinaus das Zehnfache von
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