Druckschrift 
Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen / von Friedrich von Raumer
Entstehung
Einzelbild herunterladen

38 Verbote, die an der Küste zu treffenden Sicher— heitsmaßregeln, u.. w.. Die letzteren sind be⸗ sonders streng gegen die Einfuhr von Thee auf Schiffen, die nicht der Ostindischen Compagnie gehören, und gegen die Einfuhr von Branntwein. Wissentlicher Kauf und Verkauf nicht ver— steuerter Güter wird bestraft, selbst an den Trä— gern der Waaren, wenn sie ihre Unschuld nicht nachweisen. Das Angeben der Mitschuldigen befreiet 1 in den meisten Fällen nicht al— lein von der Strafe, sondern wird sogar belohnt. Der Eigenthümer, nicht der Officiant, muß be— weisen, daß die Guter versteuert worden sind. In jedem Schiffe soll die Zollakte gedruckt ange— schlagen seyn. Die Zolleinnehmer müssen schwö— ren, außer ihrem Gehalte schlechterdings nichts anzunehmen, zu veruntreuen u. s. w.. Sie kön⸗ nen, nach Empfang eines allgemeinen Dekrets aus der Shaßkammer, welches Gerichtspersonen verpflichtet ihnen Hülfe zu leisten(writ ok assi— stance out of the exchequer), in Gesellschaft eines Constable Haussuchung halten, und, bei der

streng verbotenen Widersetzlichkeit, sogar Thüren

2