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e) Der Denuncianten-Antheil der sehr man— nichfaltigen Strafen darf nie die Hälfte übersteigen; den Rest bezieht der König. Die Strafe kann niedergeschlagen werden, wo die Fehler und die Umgehung der Stem— pel nicht vorsätzlich geschehen sind.
B) Der Friedensrichter urtheilt über die Ver— pflichtung, Geldstrafen zu erlegen; die Ap pellation geht an die Quartal-Sitzungen.
3. Zölle und Aceise(Customs and excise.)
Die Begriffe von Zoll und Accise sind in England so wenig wie in andern Ländern wis— senschaftlich streng gesondert und danach Hebung und Administration vertheilt; denn wenn man auch nicht Geleits- und Wegegeld mit eigentli— chen Einfuhr- und Ausfuhrzöllen verwechselte, so waren die letzteren doch oft nur Consumtions— Steuern, die man von der fremden Waare, zähl— bar vom Inländer, oder von der einheimischen Waare, zahlbar vom Ausländer, erhob. Bis— weilen wird selbst gleichzeitig und von demsel—
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