lig. tden,
em:
imtions⸗ e, zahl humschn b. Be n haft
belt
ben Object Zoll und Accise gehoben, welche Ab— gaben sich nur in der Berechnungsart unterschei— den, nicht in ihren Wirkungen, wonach sie der Consumenten treffen. Ja, das Letztere möchte ganz allgemein behauptet werden können, wenn es nicht bedenklich schiene, alles was bei der Aus— gabe, und nicht unmittelbar bei der Einnahme, für den Staat gezahlt wird, Consumtions-Steuer zu neunen. So dürfte eine Abgabe von Fabri— kation der Mauer- und Dachsteine, von Fabri— kation des Glases, welche in den Brittischen Ge— setzen als Aceise erscheint, verglichen mit einer Abgabe von Bier, Branntwein u. s. w., nur un⸗ eigentlich für Consumtions-Steuer gelten können. Nicht minder scheint die praktische(nicht wissen— schaftliche) Erklärung von Stempelabgaben nicht auf Abgaben von der Fabrikation der Hüte u. s. w. passen zu wollen; denn eben so gut könnten diese zur Accise, die obigen von Glas und Mauersteinen aber bei veränderter Hebungs— art zu den Stempeln übergehen. Ich muß mich
deshalb, und aus den in der Einleitung berühr—
13.


