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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen / von Friedrich von Raumer
Entstehung
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Commissarien dazu die nöthigen Anstalten treffen lassen. An alle Postkutschen muß der Ei⸗ genthümer seinen Namen schreiben; an das Haus oder den Stall ꝛc. dagegen:„licentiüirt zur Verleihung von Postpferden.“ Alle Friedens richter, Constables, kurz, alle öffentliche Beam— ten, sind. jede zur Handhabung der Vorschriften der Postordnung nöthige Hülfe zu leisten. Auf Uebertretung dieser Vorschriften stehen viele Geldstrafen; die Eine Halfte dersel— ben erhält der Konig, das heißt der Staat; die andre Halfte der Denunciant; und jener das Ganze nur in dem Falle, wenn die Sache nicht sechs Monathe nach der That anhängig gemacht worden ist. Ueber Strafen von mehr als 50 J. erkennt der königliche Gerichtshof in Westminster; uber geringere ein Friedensrichter. Von diesem geht die Appellation an die Quartal-Sitzungen zur Final⸗Entscheidung: trifft die nächste dieser Sitzungen schon sechs Tage nach dem ersten Ur⸗ theil ein, so wird erst in der folgenden über die Sache gesprochen.