firirte Abgabe(assessed tax) von 8 J. 8 s. für den Wagen wird aber, außer jenen Stempeln, stets besonders entrichtet. Die Vermiether erhal— ten nämlich eine Quantitat Steuerzettel(tickets), welche sie den Miethern zur Berichtigung der Abgabe zustellen; sie halten darüber Buch, und liefern der Stempelbehörde die Wochenzettel mit dem Gelde ab. Sie müssen vorher Caution stellen, und schwören, die Zettel richtig auszuthei— len und die Einnahme zu berechnen; sie erhal— ten 3 d. vom Pfunde, als Vergütung für ihre Bemühung. Es ist untersagt, Zettel welche auf Tage lauten zu nehmen, sobald die Meilenzahl und der Wechsel der Stationen bestimmt ist. Ohne Steuerzettel wird niemand beim Schlag— baum der Chausseen oder an den Thoren durch— gelassen; sie werden daselbst ausgewechselt und von den Thorhütern oder Chaussee-Einnehmern dem Steuereinnehmer abgeliefert. Die erstern erhalten 3 d. vom J. für jenes Geschäft. Wo
es an Chaussee-Häusern, oder uberhaupt an
—
Gelegenheit fehlt, jene Steuerzettel auszutau—
schen und zu controlliren, können die Hebungs—


