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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen / von Friedrich von Raumer
Entstehung
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e für Keiner darf täglich mehr als 10 Briefe frei absenden und 45 empfangen; die Aufschrift mit⸗ der abgehenden Briefe muß von dem Par liamentsgliede selbst seyn. Saa⸗ d. Soldaten oder Seeleute, welche Briefe ab⸗ nem senden oder empfangen, zahlen nie mehr als rsten einen d.; doch müssen die gehörigen Atteste nicht vom Befehlshaber über Namen, Regiment, falls Schiff u. s. w. beigefügt seyn. ge⸗ Die fahrende Post, die Postkutschen d ein und die Packetboote werden nicht vom Staate i ent⸗ selbst unmittelbar gehalten; sie sind aber gewif ganz, sen Abgaben unterworfen, und stehen unter po ef mit lizeilicher Aufsicht. Jeder, welcher Pferde, oder 1 Ort Wagen, oder beides, stationenweise verleihen will, muß dazu jährlich einen Erlaubnißschein, eine Licenz lösen, welche 8 8. kostet, und von zwei Stempel⸗Commissarien ausgestellt wird. In dieser und Licenz ist der Ort woher, der Ort wohin man verleihet, die Entfernung beider, und bei Post dis kutschen, zur Vermeidung mancher Gefahr, auch ing: in polizeilicher Hinsicht, die Zahl der, besonders vschn auf der Außenseite, aufzunehmenden Passagiere Keiner 5 4 5 20 8